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Das IMO-Abkommen über sicheres und umweltfreundliches Schiffsrecycling kommt der Umsetzung einen Schritt näher. Japan ist der zehnte Staat, der die Hong Kong Convention (HKC) unterzeichnet hat.

Koji Tsuruoka, Botschafter Japans im Vereinigten Königreich und Ständiger Vertreter Ja[ds_preview]pans bei der IMO, traf IMO-Generalsekretär Kitack Lim gestern am Hauptsitz der IMO in London, um die Beitrittsurkunde zu hinterlegen.

Die Vertragsstaaten des Hongkonger Übereinkommens sind nun Belgien, Dänemark, Frankreich, Japan, die Niederlande, Norwegen, Panama, die Republik Kongo, die Republik Serbien und die Türkei. Sie machen rund 23,16% der Bruttoraumzahl der Welthandelsschifffahrt aus. Das gesamte jährliche Schiffsrecyclingvolumen der Vertragsstaaten in den vorangegangenen zehn Jahren beträgt 1.709.955 GT, das entspricht 0,57% der Handelsschiffstonnage derselben Staaten.

Das Hongkonger Übereinkommen tritt 24 Monate nachdem drei Bedingungen erfüllt sind in Kraft:

  • Wenn nicht weniger als 15 Staaten unterschrieben haben.
  • Wenn die kombinierten Handelsflotten der Vertragsstaaten nicht weniger als 40 % der Bruttoraumzahl der Welthandelsschifffahrt ausmachen.
  • Wenn die kombinierte maximale jährliche Schiffsrecyclingquote der Vertragsstaaten in den vorangegangenen zehn Jahren nicht weniger als 3 % der Bruttoraumzahl der kombinierten Handelsschifffahrt der Vertragsstaaten ausmacht.

Internationales Seminar im Mai

Um das internationale Bewusstsein für die Bedeutung des baldigen Inkrafttretens des Hongkonger Übereinkommens zu schärfen, veranstaltet das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT) in Zusammenarbeit mit dem IMO-Sekretariat ein internationales Seminar über »Ship Recycling – Towards the Early Entry into Force of the Hong Kong Convention«. Das Seminar findet am 10. Mai in der IMO-Zentrale in London statt. Es soll erörtert werden, wie ein nachhaltiges Schiffsrecycling gefördert und wie das baldige Inkrafttreten des Hongkonger Übereinkommens vorangetrieben werden kann.

Das Übereinkommen umfasst den Entwurf, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Schiffen sowie die Vorbereitung auf das Schiffsrecycling, um ein sicheres und umweltfreundliches Recycling zu ermöglichen, ohne die Sicherheit und betriebliche Effizienz von Schiffen zu beeinträchtigen. Gemäß dem Vertrag sind Schiffe verpflichtet, ein schiffsspezifisches Verzeichnis der gefährlichen Stoffe zu führen. Schiffsrecyclingwerften sind verpflichtet, einen »Ship Recycling Plan« vorzulegen, der für jedes einzelne zu recycelnde Schiff spezifisch ist.