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Nach den Finanzministern ziehen zur Freude der deutschen Hafenwirtschaft die Verkehrsminister nach: Das Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer soll nachgebessert werden.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich für eine Optimierung des Verfahrens ausgesprochen. In dem gestern veröffentlichten Beschluss stellen die Ressortleiter der Bundesländer fest, dass die Benachteiligung der See-, Binnen- und Flughäfen sowie der gesamten deutschen Logistik- und Speditionswirtschaft durch das in Deutschland praktizierte Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer gegenüber den Nachbarstaaten nicht mehr hinnehmbar sei. Um die Standortnachteile für die deutschen Unternehmen zu beseitigen, spricht sie sich für eine Harmonisierung der Einfuhrumsatzsteuer mit den Nachbarstaaten aus.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

Im Dezember hatte es bereits seitens der Finanzminister geheißen, dass die geltende Regelung einen Wettbewerbsnachteil für die hiesigen Standorte nach sich zieht. Auch die Wirtschaftsminister hatten sich für eine Optimierung ausgesprochen.

In der Hafenwirtschaft ist man zufrieden: Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) »begrüßt« diesen erneuten Beschluss einer Länderministerkonferenz. Der Verband um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus forderte in einem Statement, »das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer schnellstmöglich umzugestalten«.

Fast 60 Mrd. € im Jahr

Nach dem jüngst veröffentlichten Jahresbericht des Zolls seien im vergangenen Jahr rund 59,4 Mrd. € Einfuhrumsatzsteuer erhoben (2017: 55,9 Mrd. Euro) worden. »Das Verrechnungsmodell, das sowohl von den Wirtschaftsbeteiligten favorisiert wird und von der zuständigen Bund/Länder-Arbeitsgruppe als umfassendster Lösungsansatz identifiziert wurde, sollte deshalb zügig umgesetzt werden. Nur so kann dem akuten Wettbewerbsnachteil für die im ganzen Bundesgebiet angesiedelten Importeure, Spediteure, Flughäfen und Seehäfen entgegengewirkt werden. Zudem würden sich Steuer- und Zolleinnahmen aus dem Ausland nach Deutschland verlagern«, heißt es seitens des ZDS.

Der Verband verweist zudem darauf, dass es nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von 2006 den Mitgliedsstaaten obliege, Vereinfachungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zuzulassen. »Nahezu alle Mitgliedsstaaten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Neben Deutschland schöpfen lediglich Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien und Zypern die Möglichkeiten der Richtlinie nicht aus«, so die Kritik.

Erstattung Monate später

Wird bisher Ware über deutsche Häfen – oder auch Flughäfen – importiert, so muss der Importeur die Steuer auslegen. Erst Monate später erhält er sie im Zuge der Vorsteueranmeldung zurück. Führt ein Importeur die Ladung jedoch über einen ausländischen Hafen ein, etwa in den Niederlanden, so kann er die Einfuhrumsatzsteuer direkt verrechnen und die Liquidität anderweitig nutzen.

Die Finanzminister forderten Ende 2018 Bundesfinanzminister Scholz auf, kurzfristig die Umsetzung der sogenannten »Fristenlösung«, also die Verschiebung von Fälligkeiten, zu veranlassen und gleichlaufend bis Spätsommer nächsten Jahres alle Maßnahmen und zeitlichen Abläufe, die zur Einführung des von den Wirtschaftsbeteiligten favorisierten »Verrechnungsmodells«, zu identifizieren.