IMO-Generalsekretär Kitack Lim (l.) und Victor Camilleri, Ständiger Vertreter Maltas bei der IMO
IMO-Generalsekretär Kitack Lim (l.) und Victor Camilleri, Ständiger Vertreter Maltas bei der IMO (Foto: IMO)
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Malta ist das jüngste Land, das dem IMO-Vertrag über sicheres und umweltfreundliches Schiffsrecycling, der Hong Kong Convention, beigetreten ist. Damit erhöht sich die Zahl der Vtertragsstaaten auf zwölf.

Victor Camilleri, Ständiger Vertreter Maltas bei der IMO, traf IMO-Generalsekretär Kitack Lim am Hauptsitz der IMO in Londo[ds_preview]n, um die Beitrittsurkunde zu hinterlegen.Das geschah am 14. Mai, dem Vorabend es 10-jährigen Bestehens des Vertrags.

Malta tritt dem Übereinkommen als zwölfter von 15 Staaten bei, die gemäß der ersten der drei Bedingungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens erforderlich sind. Einschließlich Malta stellen diese zwölf Länder mehr als 28,8% der Welthandelsschifffahrtstonnage dar – nur 11,2% weniger als die Summe, die erforderlich ist, um die zweite Bedingung des HKC zu erfüllen. Die dritte und letzte Bedingung verlangt, dass das kombinierte maximale jährliche Schiffsrecyclingvolumen der Länder, die das Übereinkommen ratifiziert oder ihm beigetreten sind, mindestens 3% der Bruttoraumzahl ihrer kombinierten Flotten beträgt. Die dritte Bedingung wird erfüllt sein, wenn zwei der vier verbleibenden großen Schiffsrecyclingländer – Indien, Bangladesch, China oder Pakistan – beitreten. Das Abkommen tritt 24 Monate nach Erfüllung aller Bedingungen in Kraft.

Bemühungen von Recyclingwerften als Faktor

Von den zwölf Ländern, die dem Übereinkommen beigetreten sind, haben sechs – Japan, die Türkei, die Niederlande, Serbien, Malta und Estland – dies in den letzten vier Monaten getan.

Nikos Mikelis, Non-Executive Director von GMS und ehemaliger Leiter der IMO-Abteilung Schiffsrecycling, kommentiert: »Es ist erfreulich, nach zwei Jahren ohne neue Ratifizierungen in den letzten vier Monaten sechs weitere Länder zu beobachten, die die Konvention ratifizieren/beitreten.« Diese beschleunigte Übernahme des Hongkong-Abkommens durch die Regierungen sei sicherlich ein Spiegel der internationalen Anerkennung der erheblichen Anstrengungen und Investitionen, »die von so vielen Recycling-Werften in Indien unternommen wurden, eine Entwicklung, die nun auch in Bangladesch beginnt«, so Mikelis.

Zehn Jahre Hong Kong Convention

Das Hongkonger Übereinkommen wurde vor zehn Jahren von den Mitgliedstaaten der IMO am 15. Mai 2009 angenommen. Es umfasst den Entwurf, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Schiffen sowie die Vorbereitung auf das Schiffsrecycling, um ein sicheres und umweltverträgliches Recycling zu ermöglichen, ohne die Sicherheit und betriebliche Effizienz von Schiffen zu beeinträchtigen.

Gemäß dem Vertrag sind Schiffe, die zum Recycling zu schicken sind, verpflichtet, ein schiffsspezifisches Verzeichnis der gefährlichen Stoffe mitzuführen. Schiffsrecyclingwerften sind verpflichtet, einen »Ship Recycling Plan« vorzulegen, der die Art und Weise festlegt, wie jedes Schiff je nach seinen Angaben und seinem Bestand recycelt wird.