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Das Landgericht Hamburg hat gegen fünf der sechs angeklagten Ex-Vorstände der HSH Nordbank erhebliche Geldstrafen verhängt. Das Verfahren gegen sie wird eingestellt. [ds_preview]

Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 4,85 Mio. € verhängt. Nach Erfüllung der Zahlungsauflagen durch die fünf Angeklagten, darunter den früheren Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher, werde das Verfahren endgültig eingestellt und sei somit abgeschlossen, teilte das Oberlandesgericht mit.

Das Urteil gilt für Nonnenmacher, der 1,5 Mio. € zahlen muss, dessen Vorgänger auf dem Chefposten, Hans Berger (750.000 €), sowie die damalige Vorstände Jochen Friedrich (1,6 Mio.€), Hartmut Strauß und Bernhard Visker (je je 500.000 €) – ihnen bleibt damit eine Neuauflage des Prozesses erspart. In der ab Mitte August geplanten neuen Hauptverhandlung muss sich allein Ex-Vorstand Peter Rieck verantworten. Er hatte der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in Höhe von € 1,5 Mio. € nicht zugestimmt.

Die sechs Vorstände waren wegen schwerer Untreue angeklagt, Nonnenmacher und Friedrich darüber hinaus wegen Bilanzfälschung. Im Prozess ging es um die milliardenschwere Transaktion »Omega 55«, mit der die HSH-Führung Ende 2007 ohne gründliche Prüfung versucht hatte, Risiken auszulagern und so die Eigenkapitalquote der Bank zu verbessern. Am Ende machte die Bank einen millionenschweren Verlust.

Nonnenmacher und Friedrich war zudem vorgeworfen worden, im Zwischenbericht für das 1. Quartal 2008 einen Überschuss in Höhe von 81 Mio. € ausgewiesen zu haben, während tatsächlich ein Fehlbetrag in Höhe von 31 Mio. € vorgelegen habe.

Nach Auffassung der Kammer sei mit der Einstellung des Verfahrens dem bestehenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresse ausreichend genüge getan. Zwar sei der den Angeklagten vorgeworfene Untreueschaden beträchtlich, jedoch inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang ausgeglichen. Zudem beziehe sich der Anklagevorwurf auf ein einmaliges Fehlverhalten der nicht vorbestraften Angeklagten, die sich nicht selbst bereichert hätten.

Zu berücksichtigen sei auch, dass das mutmaßliche Tatgeschehen inzwischen bereits mehr als zehn Jahre zurückliege und bereits Gegenstand einer fast einjährigen Hauptverhandlung sowie zweier parlamentarischer Untersuchungsausschüsse gewesen sei. Die zu erwartende weitere Aufklärung des Verhaltens der Angeklagten und ihrer Verantwortlichkeit in einer erneuten Hauptverhandlung falle nicht mehr erheblich ins Gewicht.

Die Angeklagten waren in der ersten Hauptverhandlung (Juli 2013–Juli 2014) freigesprochen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte, hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche im Oktober 2016 auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht Hamburg.