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Das Landgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den letzten angeklagten Ex-Vorstand der HSH Nordbank eingestellt. Er muss 1,5 Mio. € an Geldstrafe zahlen.[ds_preview]

Bereits vor einem Monat waren hohe Geldstrafen gegen fünf andere Ex-Vorstände, unter anderem gegen den ehemaligen HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher, verhängt worden. Einzig Ex-Vorstand Peter Rieck hatte der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zunächst nicht zugestimmt, doch hat seine Meinung inzwischen revidiert.

Auch Rieck hat nun nach Mitteilung des Hamburger Landgerichts eingewilligt, wie schon Nonnenmacher 1,5 Mio. € zu zahlen. Damit ist das Verfahren gegen ihn und in der gesamten Angelegenheit endgültig beendet, heißt es. Allen Ex-Vorständen bleibt damit eine Neuauflage des Prozesses erspart. Die ab Mitte August angesetzten Hauptverhandlungstermine wurden aufgehoben.

Die sechs Ex-Vorstände Nonnenmacher und Rieck sowie Hans Berger, Jochen Friedrich, Hartmut Strauß und Bernhard Visker waren wegen schwerer Untreue angeklagt, Nonnenmacher und Friedrich darüber hinaus wegen Bilanzfälschung. Im Prozess ging es um die milliardenschwere Transaktion »Omega 55«, mit der die HSH-Führung Ende 2007 ohne gründliche Prüfung versucht hatte, Risiken auszulagern und so die Eigenkapitalquote der Bank zu verbessern. Am Ende machte die Bank deswegen einen millionenschweren Verlust.

Nach Auffassung der Kammer ist mit der Einstellung des Verfahrens dem bestehenden öffentlichen Strafverfolgungsinteresse ausreichend genüge getan. Zwar sei der den Angeklagten vorgeworfene Untreueschaden beträchtlich, jedoch inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in nicht unerheblichem Umfang ausgeglichen, hieß es in der Mitteilung vom 5. Juni. Zudem habe sich der Anklagevorwurf auf ein einmaliges Fehlverhalten der nicht vorbestraften Angeklagten bezogen, die sich auch nicht selbst bereichert hätten.

Zu berücksichtigen sei auch, dass das mutmaßliche Tatgeschehen inzwischen bereits mehr als zehn Jahre zurückliege. Die zu erwartende weitere Aufklärung des Verhaltens der Angeklagten und ihrer Verantwortlichkeit in einer erneuten Hauptverhandlung falle nicht mehr erheblich ins Gewicht.

Die Angeklagten waren in der ersten Hauptverhandlung (Juli 2013–Juli 2014) freigesprochen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte, hob der Bundesgerichtshof die Freisprüche im Oktober 2016 auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht Hamburg.