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Wie erwartet geht es um Vereinfachung, Entflechtung, Konkretisierung: Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) hat heute ein Rechtsgutachten zur Novellierung des deutschen Wasserrechts vorgelegt. 

Bei allen Ausbaumaßnahmen für die maritime Infrastruktur kommt dem Wasserrecht wesentliche Bedeutung zu. »Bei [ds_preview]seiner Anwendung bestehen gegenwärtig Unsicherheiten sowohl für die Wirtschaft als auch für die Behörden«, heißt es seitens des DMZ anlässlich der Veröffentlichung. Das Gutachten enthält entsprechend Vorschläge zur Optimierung des Wasserrechts. Ökologische Standards sollen dabei aufrechterhalten bleiben.

Fluss natur

Wasserrechtliche Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Satzungen haben großen Einfluss auf die Arbeit der maritimen Wirtschaft. Aus der Hafenwirtschaft wurde entsprechend darauf hingewiesen, dass beispielsweise Hafenprojekte und Wasserstraßen oft nach Wasserrecht planfestgestellt werden, welches häufig langwierige gerichtliche Überprüfungen nach sich zieht.

Das Deutsche Maritime Zentrum hatte das Gutachten im Juni in Auftrag gegeben. Es sollte die geltenden Regelungen im Hinblick auf eine mögliche Novellierung untersuchen, gleichzeitig das EU-Recht und seine Vorgaben berücksichtigen. Zu den zentralen Empfehlungen gehören:

  • Konkretisierungen des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots gesetzlich festschreiben und fortentwickeln: Dies würde die Anwenderfreundlichkeit erhöhen und einen einheitlicheren und rechtssicheren Vollzug gewährleisten. Es sollte festgeschrieben werden, dass negative Veränderungen des Gewässerzustands, die messtechnisch nicht erfassbar sind oder nur kurzfristig oder nur lokal auftreten, »keine Verschlechterung« darstellen. Daneben lasse der unionsrechtliche Rahmen auch Raum für gewisse Fortentwicklungen durch den deutschen Gesetzgeber, etwa eine geringfügige Ausweitung der Ausnahmevorschriften und die Einführung eines gestuften Prüfverfahrens.
  • Vorgaben zur Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen konkretisieren und verschlanken: Empfohlen wird, die Genehmigungsverfahren für Gewässerbenutzungen – etwa für Einleitungen in Gewässer oder die Entnahme, das Aufstauen, Absenken und Ableiten von Wasser – bei Verlängerungen bestehender Bewilligungen und Erlaubnisse zu verschlanken und eine klarere Abgrenzung zu anderen Zulassungsverfahren vorzunehmen.
  • Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren beschleunigen und optimieren: Zur Verfahrensbeschleunigung und zur Steigerung der Akzeptanz für Vorhaben des Gewässerausbaus wird empfohlen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in rein elektronischer Form durchzuführen, einen nur fakultativen Erörterungstermin und die Möglichkeit der Bestellung von Projektmanagern vorzusehen. Ein bereits vor der Zulassungsentscheidung liegender Stichtag sollte als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage festgeschrieben werden können.
  • Anforderungen für den Umschlag von wassergefährdenden Stoffen praktikabel ausgestalten: Es wird eine Präzisierung der bundesrechtlichen Privilegierung von Umschlaganlagen vorgeschlagen. So sollen z.B. für Anlagen zum Be- und Entladen von Schiffen geringere Anforderungen an die technischen und betrieblichen Anforderungen zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe gelten. Daneben werden Änderungs- und Klarstellungsbedarfe zu Umschlaganlagen und Anlagen des intermodalen Verkehrs – dies sind Anlagen, die dem Transport von Gütern mit zwei oder mehreren Verkehrsträgern dienen – identifiziert. Hierbei geht es etwa um Konkretisierungen für die transportbedinge kurzfristige Zwischenlagerung von Umschlaggütern und (leicht) wassergefährdenden Schüttgütern sowie für die Verkehrsflächen der Umschlaganlagen, auf denen lediglich die Transportfahrzeuge wie Lastkraftwagen oder Güterzüge rangieren.
  • Planungsrechtliche Anforderungen für Hafenanlagen in Überschwemmungsgebieten erleichtern: Es wird vorgeschlagen, das wasserhaushaltsrechtliche Planfeststellungserfordernis auch auf trimodale Hafenanlagen zu erweitern. Dies würde die Planungssicherheit z.B. für Containerterminals an Gewässern, die dem wechselseitigen Güterumschlag zwischen Schiffen, Güterzügen und Lastkraftwagen dienen, erhöhen und zugleich den Planungsaufwand reduzieren.

Das vollständige Gutachten zum deutschen Wasserrecht kann hier abgerufen werden.

Aus der Hafenwirtschaft kam nach der Veröffentlichung der Studienergebnisse Unterstützung. Der Zentralverband der deutschen Seehafenwirtschaft (ZDS) teilte mit, er unterstütze das Ziel der gutachterlichen Empfehlungen, die Umsetzung von infrastrukturellen Hafenprojekten durch Anpassungen des nationalen Wasserrechts im Sinne einer Planungs- und Baubeschleunigung zügig, planbar und rechtssicher zu gestalten. »Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den Logistikstandort Deutschland haben, ist eine Novellierung des Wasserrechts dringend erforderlich«, so der ZDS.