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Die Havarie der »Glory Amsterdam« hatte für viele Diskussionen gesorgt. Nun erfolgte eine weitere Reaktion. Der Notschlepper »Nordic« bekommt eine deutlichere Kennung.

Die Schutzgemeinschaft Deu[ds_preview]tsche Nordseeküste (SDN) zeigte sich jetzt erfreut »über die kürzlich mit schwarz-rot-gold erfolgte Kennzeichnung des seit Januar 2011 im staatlichen Auftrag tätigen Notschleppers als zweifelsfrei im hoheitlichen Auftrag agierendes Fahrzeug«. Die durch das Bundesverkehrsministerium erteilte Aufgabe des Schiffes sei es, einen auf dem Meer manövrierunfähig treibenden Havaristen in maximal zwei Stunden zu erreichen sowie eine Schleppverbindung zu ihm herzustellen, um ihn auf See zu halten und so vor einer Kollision oder Strandung zu bewahren.

Wie die Vorgängerin »Oceanic« auch, ist der Bergungsschlepper »Nordic« zentraler Teil des staatlichen Notschleppkonzeptes Nordsee. Während alle Behördenschiffe mit den Farben der deutschen Flagge und dem Schriftzug »Küstenwache« auf dem Rumpf deutlich erkennbar für die Schifffahrt als solche gekennzeichnet seien, habe es bei dem vom Bund gecharterten Schlepper diese Kennzeichnung bislang gefehlt. Das hatte nach Ansicht der SDN fatale Folgen bei der Havarie der »Glory Amsterdam«, die vor der Nordseeinsel Langeoog gestrandet war.

Der unter der Flagge Panamas fahrende Massengutfrachter war am 29. Oktober 2017 in einem Orkan morgens von seinem Ankerplatz losgerissen und trieb rund zwölf Stunden durch die Deutsche Bucht. »Der Kapitän erkannte lange nicht seine Verpflichtung eine Schleppverbindung mit der Nordic herzustellen. Hierdurch ging wertvolle Zeit verloren. Als schließlich eine Verbindung hergestellt werden konnte, riss diese nach einer halben Stunde, da die Besatzung des Havaristen, trotz genauer Anweisung, die Schleppleine unsachgemäß befestigt hatte«, schreibt das BSU.

Tatsächlich hatte auch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) die Abläufe bei der Havarie kritisiert. Nicht zuletzt Verständigungsprobleme werden genannt, als es um praktische Absprachen für die Notschleppmanöver ging. So hatte, schreibt die SDN, der chinesische Kapitän die »Nordic« wegen fehlender Kennzeichnung für einen kommerziellen Bergungsschlepper gehalten.

»Alle im staatlichen Auftrag tätigen Notschlepper in Europa sind für die internationale Seefahrt deutlich erkennbarq, sagt der Leiter des SDN-Arbeitskreises Küstenwache, Hans von Wecheln. »Sie haben die jeweilige nationale Kennung in Form des Hoheitszeichens an den Bordwänden und der jeweilige Auftraggeber ist zu lesen – z.B. Coast Guard oder Kustwacht«. Besonders in der internationalen Seefahrt sei aufgrund der Sprachvielfalt und des Ausbildungsstandes eine eindeutige, klare Kennzeichnung unerlässlich.

Von Wecheln verweist auf die BSU und deren Empfehlung einer auffälligen Kennzeichnung für den Notschlepper im staatlichen Einsatz.