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Im rahmen der derzeitigen Diskussion um den Transport und die Deklaration von Gefahrgütern hat sich der Deutsche Nautische Verein mit einem dringenden Appell an die Bundesregierung gewandt. Es geht um das entsprechende internationale Übereinkommen (HNS-Übereinkommen).

»Nachdem andere IMO-Mitgliedstaaten das HNS-Übereinkommen bereits ratifiziert haben  – u.a. Kanada, Dänemark, die Türkei und Norwegen – , fehlen derzeit nur noch acht Staaten, wobei Deutschland[ds_preview] für andere Mitgliedstaaten eine Vorbildfunktion zukommt«, heißt es in einem DNV-Statement. Um Wettbewerbsnachteile zwischen benachbarten westeuropäischen Häfen zu vermeiden, würden insbesondere die Niederlande und Belgien und die übrigen Nordseeanrainerstaaten auf die Ratifizierung durch Deutschland warten.

Der Deutsche Bundestag hat ebenfalls den Koalitionsantrag beschlossen und eine umgehende Ratifizierung des HNS-Übereinkommens gefordert. Man »empfehle dringend, das HNS-Übereinkommen zu ratifizieren, damit die international vereinbarten Entschädigungsleistungen für Deutschland bei Schäden durch transportierte gefährliche Güter gesichert werden können«, so der Verein weiter.

Mit dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See von 1996 in der Fassung des Protokolls von 2010 (HNS-Übereinkommen) wird eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche Güter (HNS) transportieren, und zusätzlich ein Fonds für die Entschädigungsleistungen eingeführt, die über die begrenzte Versicherungsleistung hinausgehen. Bei einem durch HNS verursachten Schaden mit Verschmutzungen in der gesamten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und von küstennahen Gewässern und Stränden werden neben der Meeresumwelt die Fischerei- und die Tourismuswirtschaft stark beeinträchtigt.

»Das BAFA liegt nahe«

Die ohne den vorgesehenen Fonds letztlich aus Steuermitteln zu tragenden Kosten, die verschmutzten küstennahen Gewässer und Strände zu reinigen sowie Fischerei und Tourismus für Einkommensverluste zu entschädigen, wären den Angaben zufolge derzeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu tragen.

In der Umsetzung des Übereinkommens muss u.a. geregelt werden, welche Behörde für die Entgegennahme der Meldungen von Empfängern von HNS über die Menge der per Schiff transportierten HNS zuständig ist. »Es liegt nahe, dafür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzusehen, das bereits die Meldungen der Importeure nach der Ölmeldeverordnung entgegen nimmt und diese an das Sekretariat des nach dem Ölhaftungsübereinkommen 1992 errichteten Entschädigungsfonds (International Oil Pollution Compensation Fund – IOPC) leitet«, schreibt der DNV.