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Für die seit Jahren geplante Vertiefung des Seekanals hat der Hafen Rostock ein »wichtiges Zwischenziel« erreicht. Die Planfeststellungsunterlagen werden ausgelegt.

Die mehr als 100 Mio. € teure Vertiefung des Rostocker Seekanals soll[ds_preview] im Jahr 2021 beginnen und etwa zweieinhalb Jahre dauern. Wie der Betreiber Rostock Port jetzt bestätigte, wurde nun ein Termin für die Auslage der Unterlagen festgelegt.

Die Auslegung durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund, als Bauherr, bei der zuständigen Behörde, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Kiel, erfolgt vom 23. September bis 22. Oktober 2019. In der Mitteilung heißt es: »Das ist ein wichtiges Zwischenziel für den Hafenstandort Rostock, um die nautische Erreichbarkeit des größten deutschen Hafens an der Ostsee zu verbessern und diesen an die Anforderungen zukünftiger Schiffsgrößen anzupassen.« Auf den weiteren zeitplan wurde nicht eingegangen.

Rostock Seekanal
Foto: Rostock Port

Für mehr als 100 Mio. € will der Bund in Rostock die etwa 15 km lange Hafenzufahrt auf 16,5 m vertiefen, damit Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 15 m Rostock sicher anlaufen können. Damit würde Rostock dann vergleichbare Bedingungen anbieten können wie Gdansk, einer der Hauptkonkurrenten im Schüttgutsektor.

Derzeit können Schiffe mit einer Tragfähigkeit von 80.000 tdw den Rostocker Hafen anlaufen – allerdings nicht voll beladen. Nach der Vertiefung des Seekanals würden im Überseehafen dann Bulker zwischen 100.000 und 120.000 tdw vollbeladen werden können.

»Damit werden die Voraussetzungen für zukünftige Verkehrsströme und Umschlagpotentiale insbesondere im Massengutbereich gelegt. Mit der Seekanalvertiefung wird die Zukunftsfähigkeit des Hafens gestärkt sowie die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit für den umweltfreundlichen Seetransport über den maritimen Standort Rostock weiterentwickelt«, sagt Hafen-Geschäftsführer Jens A. Scharner. »Wir danken allen Beteiligten, neben dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als Träger des Vorhabens insbesondere auch dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Antragsteller der Maßnahme beim Bund.«