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Während ein großer umweltpolitischer Fokus derzeit auf Abgasen und Scrubbern liegt, rückt auch die Ausrüstung von Ballastwasserbehandlungssystemem für viele Reeder immer näher. Die Klassifikationsgesellschaft ClassNK warnt vor Engpässen.

Die Japaner haben den Status in der von ihnen klassifizierten Flotte aktualisiert. Demnach droht[ds_preview] eine hohe Konzentration von Umrüstungen im Jahr 2022.

Ende August 2019 sind 7.124 der 9..097 bei ClassNK registrierten Schiffe verpflichtet, entsprechende Anlagen gemäß der internationalen Ballastwasser-Konvention zu installieren. Bislang hätten 2.606 Schiffe die Umrüstung abgeschlossen, heißt es. Im Ergebnis bleiben noch 4.518 Schiffe übrig, um die es sich zu kümmern gelte. Obwohl die Zahl der Schiffe ohne derartige Anlagen eines Jahres um 882 gesunken ist, bleibe die Installationszeit weitestgehend im Jahr 2022 konzentriert.

»Da bei der Installation von BWMS mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, wenn der Weltmarkt der Reeder bis 2022 wartet, empfehlen wir eine frühzeitige Installation«, heißt es in einem Statement.

1Distribution of BWMS Installation Dates for ClassNK Existing Ships Graph.. 002 1
Quelle: ClassNK
2Distribution of BWMS Installation Dates for ClassNK Existing Ships Graph.. 002 1
Quelle: ClassNK

Seit der Verschiebung der Frist für die Installation durch die IMO ist das Thema angesichts der Konzentration auf Abgas-Emissionen ein wenig in den Hintergrund gerückt, meinen Beobachter.

Den ursprünglichen Plänen zufolge hätten spätestens im September 2022 alle Schiffe eine Ballastwasserbehandlungsanlage installiert haben müssen. Grob gesagt, wurde den seit Jahren mit den finanziellen folgen der Schifffahrtskrise kämpfenden Reedern schon 2017 ein Aufschub um zwei Jahre gewährt.

Der Kompromiss lässt Neubauten bei der Fristverlängerung außen vor. Für sie gilt weiterhin: Schiffe, die ab Anfang September auf Kiel gelegt werden, müssen bis spätestens im September 2022 eine Anlage installiert bekommen. Allerdings haben die meisten der Neubauten seit 2014 schon eine entsprechende Anlage, weil die Vorgaben in den USA dies bereits mit Kiellegung Anfang Dezember 2013 vorsehen. Für die fahrende Flotte sieht es ein wenig anders aus.

Schiffe, deren nächstes IOPP-Renewal (International Oil Pollution Prevention Certificate) nach dem 8. September 2017 anstand, bekamen den Aufschub, bis spätestens fünf Jahre später die Vorgaben umzusetzen. Die »Startfrist« endete nicht mehr im September 2017, sondern im September 2019. An dieser Stelle bauten die Delegierten den Kompromiss ein: Prinzipiell konnten Reeder ihr eigentlich später fälliges IOPP-Renewal auch noch vor den 8. September 2017 vorziehen, um sich die neue Fünf-Jahres-Frist zu sichern. Diese Möglichkeit der sogenannten »De-Harmonization« hatten sie danach allerdings nicht mehr. Ein Vorziehen war zwar auch weiterhin problemlos möglich. Allerdings bewirkte es nicht mehr, dass sich auch die Frist zum Einbau einer Ballastwasserbehandlungsanlage automatisch mit verschiebt. Damit wollte man verhindern, dass dies eine große Mehrheit der Reeder genauso macht und sich am Ende der Periode die Installationen eines Großteils der Flotte ballen und stauen. Zudem musste dieses Renewal spätestens bis zum September 2019 erfolgt sein, dadurch ergab sich die neue Frist 2024.