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Das Bundesverkehrsministerium hat die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Bezuschusst werden die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker/innen sowie nautische und technische Offiziersassistenten/innen.

»Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sich [ds_preview]für den Erhalt und die Sicherung des maritimen Know-how in Deutschland ein und fördert mit seiner neuen Richtlinie die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auf Seeschiffen für weitere drei Jahre (Fördervolumen pro Jahr ca. 4 bis 5 Mio. €)«, teilt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit.

Bezuschusst werden die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker/innen sowie nautische und technische Offiziersassistenten/innen. Die neue Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt vom 7. Oktober 2019 gilt bis zum 31. Dezember 2022. Der nahtlose Anschluss von der »alten« zur »neuen« Förderrichtlinie (keine Förderlücke) sei sichergestellt, heißt es.

Das bereits aus der vorhergehenden Richtlinie bekannte zweistufige Antragsverfahren aus Sammel- und Einzelantrag bleibt unverändert bestehen. Alle Antragsteller (Reeder gemäß § 4 Seearbeitsgesetz) müssen die Zuschüsse vor Abschluss von Ausbildungsverträgen für die geplante Anzahl von Ausbildungsplätzen mit dem Sammelantrag beantragen. Der einzelne Ausbildungsvertrag darf erst nach Eingang des positiven Bescheids über die grundsätzliche Förderfähigkeit geschlossen werden.

Das BSH empfiehlt, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie rechtzeitig bearbeitet und beschieden werden können. Der Sammelantrag auf Anerkennung der grundsätzlichen Förderfähigkeit und der ergänzende Antrag zur Förderung eines einzelnen Ausbildungsplatzes können als elektronisches Antragsformular über die Website www.deutsche-flagge.de online ausgefüllt werden und sind anschließend schriftlich beim BSH einzureichen.