Print Friendly, PDF & Email

Indien, eines der wichtigsten Länder für die Verschrottung von Schiffen, will die Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships (HKC) unterschreiben. Das wäre ein großer Schritt in rRichtung des Inkrafttretens.

Der Kabinettsausschuss für Wirtschaft (CCEA) hat am Mittwoch den Vorsc[ds_preview]hlag für den Erlass der »Recycling of Ships Bill, 2019« gebilligt und damit den Beitritt des Landes zum UN-Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen beschlossen.

Indien will dem neuen Gesetz zufolge die Verwendung von Gefahrstoffen auf Schiffen auf der Grundlage des Gefahrstoffverzeichnisses (IHM) überwachen und zertifizieren. Schiffsrecyclinganlagen müssen eine Betriebsgenehmigung einholen, und nur zugelassene Werften dürfen Schiffe zum Recycling importieren. Zudem müssen schiffsspezifische Schiffsrecyclingpläne (SRPs) für die zur Verschrottung nach Indien kommenden Schiffe erstellt werden.

Die Schiffe Schiffe müssen ein »Ready for Recycling Certificate« gemäß der HKC erhalten. Die Bestimmungen der Hong Kong International Convention sollen im Fall des Inkrafttretens des Abkommens auch von den Behörden umgesetzt werden.

Das Hongkonger Übereinkommen wurde vor zehn Jahren von den Mitgliedstaaten der IMO am 15. Mai 2009 angenommen. Für das Inkrafttreten gibt es drei Bedingungen. Mindestens 15 Unterzeichnerstaaten sind erforderlich. Diese müssen 40% der Welthandelsschifffahrtstonnage auf sich vereinen. Die dritte und letzte Bedingung verlangt, dass das kombinierte maximale jährliche Schiffsrecyclingvolumen der Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, mindestens 3% der Bruttoraumzahl ihrer kombinierten Flotten beträgt. Das Abkommen tritt 24 Monate nach Erfüllung aller Bedingungen in Kraft.