Print Friendly, PDF & Email

Leicht waren die Zulassungsbedingungen für deutsche Sicherheitsunternehmen noch nie, wenn es um die Bewachung von Seeschiffen zum Schutz vor Piraten und anderen Gefahren geht. Mittlerweile hat sich die Liste der lizensierten Firmen auf drei verkürzt.

Am 25. November 2019 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seine Liste zugelassener[ds_preview] Anbieter maritiner Sicherheitsdienstleistung aktualisiert. Auf dieser Liste stehen nun nur noch drei Firmen, zwei deutsche und eine britische. Diese sind mit der BAFA-Lizenz weltweit für die Durchführung militärischer maritimer Sicherheitsdienste auf Handels- und Kreuzfahrtschiffen sowie Yachten unter deutscher Flagge zugelassen.

Eines der deutschen Unternehmen auf der Liste ist i.b.s. International Operative Services. Die Genehmigung hatte i.b.s. im Januar 2019 erneuert. »Mit dieser verkürzten Liste von nur drei vom BAFA zugelassenen Sicherheitsanbietern, von denen jedoch nur zwei über operative Erfahrung im Rahmen von Pirateriebekämpfungsmissionen verfügen, hat sich auch der Markt in Bezug auf die rechtliche Stellung von bewaffneten Seesicherheitsdiensten auf deutschen Schiffen verkürzt«, erklärt i.b.s.

Neben i.b.s. haben nun noch Condor IMS aus Deutschland und Protection Vessels International aus dem Vereinigten Königreich eine deutsche Zulassung. 2015, also während der ersten Zulassungsphase, waren noch elf Unternehmen auf der Liste. Neben der teils verbesserten Sicherheitslage und der Sparsamkeit der Reedereien haben es deutsche Unternehmen auch angesichts der bürokratischen und finanziellen Hürden nicht leicht, in dem Geschäft Fuß zu fassen.

Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigen seit dem 1. Dezember 2013 unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung eine Genehmigung des BAFA. Deutsche Sicherheitsunternehmen brauchen auch eine Zulassung, wenn sie auf Schiffen, die unter anderen Flaggen in internationalen Gewässern fahren, tätig sein wollen. Die aktuelle Liste und Informationen zur Gesetzeslage können auf der Website der BAFA abgerufen werden.