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Ab dem 31. Dezember 2020 müssen Nicht-EU-Schiffe, die einen europäischen Hafen anlaufen, ein autorisiertes Verzeichnis gefährlicher Stoffe (IHM) und eine Konformitätserklärung mitführen. Das Register der Marshall Islands (RMI) hat nun einen Verifizierungsdienst eingeführt, um Reeder bei der Erfüllung der Verordnung über das Recycling von Sc[ds_preview]hiffen (EUSRR) zu unterstützen.

Die EUSRR der EU zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Schiffe beim Recycling keine unnötigen Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt darstellen, und die ordnungsgemäße Handhabung von gefährlichen Stoffen an Bord von Schiffen während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.

Die EUSRR ist eine frühzeitige Umsetzung des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (die sogenannte »Hongkong Convention«), deren Kriterien für das Inkrafttreten noch nicht erfüllt sind.

»Die Vorbereitung eines IHM erfordert eine umfangreiche Planung und Koordination, und wir fordern die Reeder auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Anforderungen des EUSRR so schnell wie möglich zu erfüllen«, sagt John Ramage, COO von International Registries, und seinen Tochtergesellschaften (IRI), die der Republik Marshall Islands Maritime administrative und technische Unterstützung bieten.

»Wir verstehen, dass die regulatorischen Anforderungen für die Reeder immer komplexer werden, und wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, um sie bei der Verwaltung ihrer Inspektions- und Compliance-Verfahren zu unterstützen.«

Das schiffsspezifische IHM muss vom RMI oder einer der anerkannten Organisationen (ROs) der International Association of Classification Society (IACS) überprüft und verifiziert werden. Bei der Verifizierung wird dem Schiff eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Das RMI ist mit CTI/Poly eine Partnerschaft eingegangen, um diese Onboardinspektionen und Laboranalysen durchzuführen sowie das autorisierte Verzeichnis gefährlicher Stoffe vorzubereiten. Diese Partnerschaft soll es Eignern ermöglichen, den Prozess gestrafft und reibungslos abzuschließen.

Das RMI wird nach der Überprüfung dieses Verzeichnisses die entsprechende Konformitätsbescheinigung ausstellen, die während der gesamten Schifflebenszykluses aufbewahrt werden muss.