Meyer Werft, Aidanova
Foto: Meyer Werft
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Die Nachtzuschläge für die norddeutsche Metall- und Elektroindustrie werden ab dem 1. April neu geregelt. Von der Einigung zwischen dem Arbeitgeberverband Nordmetall und der Gewerkschaft IG Metall Küste sind auch die deutschen Werften betroffen.

11% der[ds_preview] Nordmetall-Mitgliedsunternehmen kommen aus dem Bereich Werft/Schiffbau, die IG Metall engagiert sich seit jeher auch für Werftarbeiter, daher hat die maritime Branche mit Spannung das Ergebnis der Verhandlungen erwartet.

Nun gab es eine Einigung, wie die Tarifpartner heute verkündeten. Die Beschäftigten in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und dem nordwestlichen Niedersachsen erhalten für Arbeit zwischen 20 und 24 Uhr sowie zwischen 4 und 6 Uhr einen einheitlichen Zuschlag von 25 %, für die Zeit von 0 bis 4 Uhr von 35 %.

Es sei der bundesweit erste Tarifvertrag, der die Zuschläge für Nachtarbeit auf eine rechtssichere Grundlage stellt, seit das Bundesarbeitsgericht die Unterscheidung zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit für unrechtmäßig erklärt hat, heißt es in dem Statement.

»Mit dem neuen Tarifvertrag erhalten unsere Mitgliedsfirmen und damit auch die Mitarbeiter Rechtssicherheit«, wird Nordmetall-Verhandlungsführerin Lena Ströbele zitiert. »Gemeinsam mit der IG Metall haben wir tarifpolitische Handlungsfähigkeit bewiesen und auch ein Stück Vertrauen geschaffen. Das ist eine gute Grundlage, um die doppelte Herausforderung durch konjunkturelle Krise und Strukturwandel an der Küste gemeinsam anzugehen.«

Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste bezeichnete das Ergebnis als mehr als zufriedenstellend. »Die neuen Zuschläge bringen nicht nur mehr Geld ins Portemonnaie der vielen Beschäftigten, die in der Nacht arbeiten müssen, sie bringen zukünftig auch Rechtssicherheit für unsere Mitglieder.«

Die von den Unternehmen zu tragende Kostensteigerung durch die neuen Zuschläge ist den Angaben zufolge auf 0,2 % der Entgeltsumme begrenzt. Fallen darüber hinaus gehende Kosten an, so können diese durch Anrechnung betrieblicher Leistungen und, wo diese nicht ausreichen, durch eine Verschiebung von Entgelterhöhungen oder eine Kürzung festgelegter Tarifbausteine erbracht werden. Diese Kostenkompensation ist »in der Regel« auf drei Jahre, bei besonders hoher Belastung auf bis zu fünf Jahre begrenzt.

Bei den Verhandlungen ging es allerdings nicht ausschließlich um Geld. Man habe ein weiteres »Novum« vereinbart, heißt es: Ab dem 1. Januar 2021 können die Zuschläge auch in Zeit statt in Geld ausgezahlt werden. Dazu werden bis 30. September 2020 Eckpunkte für spezielle Arbeitszeitkonten vereinbart, die von den Betrieben freiwillig eingerichtet werden können.

»Das ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Zugewinn an Flexibilität und schafft eine Win-Win-Situation für Betriebe und Beschäftigte: In einer Flaute können die einen ihre Kostenbelastung verringern und die anderen ihre Einkommen sichern und verstetigen«, so Ströbele. »Die Wahlmöglichkeit zwischen Geld oder mehr Zeit wird immer wichtiger. Persönliche und betriebliche Gründe müssen bei der Gestaltung der Arbeitszeitkonten gleichberechtigt sein«, sagte Friedrich.

Der Tarifpolitische Ausschuss von Nordmetall hat dem Verhandlungsergebnis am Montag bereits zugestimmt. Über die Annahme entscheiden die Mitglieder des Arbeitgeberverbands spätestens am 28. Februar. Die IG Metall Küste legt das Ergebnis am 20. Februar ihrer Tarifkommission zur Abstimmung vor.