Quelle: BSH
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) schreibt die Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee fort. Eine erste Konzeption ist nun veröffentlicht.

Die Konzeption soll eine offene, breite und informelle Beteiligung ermöglichen. Sie zeigt drei Planungsmöglichkeiten aus unterschiedlichen Perspektiven auf: traditionelle Meeresnutzung, Klimaschutz und Meeresumweltschutz einschließlich Naturschutz. Unter anderem betrachtet die Konzeption auch räumliche Planungsoptionen für Offshore-Windenergie mit einer Kapazität von 40 GW beziehungsweise sogar 50 GW – je nach Perspektive und Prioritätensetzung hinsichtlich der Meeresnutzung und der Schutzgüter.

Mit einer Interessenabfrage bei Verbänden und der Öffentlichkeit durch das für die Raumordnung zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) begann im Juni 2019 die Fortschreibung der 2009 veröffentlichten Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen und umfangreicher Diskussionen in Themenworkshops und Fachgesprächen hat das BSH eine Konzeption erstellt. Parallel veröffentlicht das BSH einen Statusbericht zur Fortschreibung, der die Erfahrungen mit den Meeresraumordnungsplänen der letzten zehn Jahre zusammenfasst.

Die Öffentlichkeit, Behörden und Verbände haben bis zum 4. März 2020 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und Anregungen und Kritik zu übersenden. Am 19. März 2020 besteht darüber hinaus die Gelegenheit, die Konzeption gemeinsam mit dem BSH in einem Besprechungstermin zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen informellen Beteiligung sollen in den ersten formalen Planentwurf einfließen, der voraussichtlich im Sommer veröffentlicht wird.

Zu dem formalen Planentwurf wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) erstellt. Im Rahmen der SUP wird ein Umweltbericht konzipiert. Er beschreibt und bewertet insbesondere die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Raumordnungsplans auf die Meeresumwelt. Inhalt, Umfang und Detailtiefe des Umweltberichts werden in einem Untersuchungsrahmen geregelt. Dieser Untersuchungsrahmen wird am 18. März 2020 konsultiert.

Alle Dokumente sowie Details zu den Terminen und weitere Informationen sind auf der Website des BSH zu finden.