deutsche Flagge
Foto: Förster
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2020 fördert die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland die Berufsausbildung von Besatzungsmitgliedern mit im Jahresvergleich unveränderten Beträgen. Auch bei den Ausgleichszahlungen für Ausflaggungen gab diesmal keine Anpassung. Neuerungen gibt es bei der Antragsstellung

Für 2019 hatte es nach sechs Jahren wegen steigender Ausbildungskosten eine Erhöhung der Ablösebeträge für Ausflaggungen gegeben. Nun hat [ds_preview]die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland die Ablösebeträge für das Jahr 2020 der Höhe nach im Vergleich zum Vorjahr unverändert festgesetzt. Die Ablösebeträge für Ausflaggungen nach § 7 Abs. 3 FlRG sehen somit weiterhin wie folgt aus:

Schiffsgrößenklassen Ablösebeträge 2020
Bruttoraumzahl bis zu 500 2.051 €
Bruttoraumzahl von über 500 bis 1.600 3.153 €
Bruttoraumzahl von über 1.600 bis 3.000 4.262 €
Bruttoraumzahl von über 3.000 bis 8.000 6.552 €
Bruttoraumzahl von über 8.000 bis 14.000 7.955 €
Bruttoraumzahl von über 14.000 bis 20.000 10.530 €
Bruttoraumzahl von über 20.000 bis 80.000 13.183 €
Bruttoraumzahl von über 80.000 19.632 €

Die entsprechenden Antragsformulare zur Entrichtung eines Ablösebetrages sind auf der Website der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland abrufbar.

Die Förderbeträge für die finanzielle Unterstützung der nautischen und technischen Ausbildung und Qualifizierung von Besatzungsmitgliedern auf Seeschiffen, die in deutschen Schiffs­registern eingetragen sind und die die deutsche oder eine anderen EU-Flagge führen, bleiben unverändert.

»Auch für das Jahr 2020 können sie auf dem beachtlichen Niveau des Jahres 2019 gehalten werden, was gerade vor dem Hintergrund des andauernden schwierigen wirtschaftlichen Umfelds in der Seeschifffahrt als großer Erfolg zu sehen ist«, erklärt dei Stiftung.

Neuerungen bei der Antragsstellung

Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 können bereits (für das 1. Quartal 2020) bei der Stiftung gestellt werden. Das Förderregime der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wird im Jahr 2020 bis auf sehr wenige Änderungen im Vergleich zu 2019 unverändert fortgeführt. Einige Neuerungen sind aber zu beachten.

Finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung – Anforderungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Seefahrtzeiten:

  • Ab dem Jahr 2020 wird im Antragsformular zwischen technischem und nautischem Personal unterschieden.
  • Im Falle der Qualifizierung zum Leiter Maschinenanlage oder Schiffsoffizier des technischen Schiffsdienstes ist durch ein geeignetes Dokument nachzuweisen, dass das Schiff über eine Antriebsleistung von mindesten 750 kW verfügt.
  • Im Falle der Qualifizierung zum Kapitän oder Schiffsoffizier des nautischen Schiffsdienstes wird die Gewährung der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung durch die Stiftung für Einsatzzeiten auf Schiffen unter 500 BRZ auf höchstens 6 Quartale (gleiche Förderdauer wie zur Erlangung der eingeschränkten Befähigung NK500) beschränkt. Zur Erlangung von finanzieller Unterstützung der Berufsausbildung durch die Stiftung für weitere mögliche (bis zu) 10 Quartale müssen die Seefahrtzeiten für diese Quartale auf Schiffen über 500 BRZ abgeleistet werden.

Datenschutzbestimmungen:

  • Zusätzlich zum Namen und Geburtsdatum des Auszubildenden ist zukünftig auch eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse o.ä.) anzugeben, um den Auszubildenden im Falle eines Datenverlustes informieren zu können.

Das Antragsformular für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2020 wurde bereits entsprechend angepasst und auf der Website der Stiftung zum Herunterladen hinterlegt