Falsch deklarierte Ladung mit Gefahrgütern kann verheerende Folgen haben (Foto: Polizei Hamburg)
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Die europäischen Reeder haben die Staaten der EU aufgefordert, die internationale Gefahrgut-Konvention zeitnah zu ratifizieren. Man sieht positive Signale.

Im Rahmen der[ds_preview] European Shipping Week hatte die Organisation der europäischen Reederverbände ECSA einen neuen Vorstoß für ihre Ratifizierungskampagne gewagt. Es geht um das sogenannte HNS-Abkommen (International Convention on Liability and Compensation for Damage in connection with the Carriage of Hazardous and Noxious Substances at Sea) von 2010.

»Bis heute ist Dänemark der einzige EU-Mitgliedstaat, der das Übereinkommen ratifiziert hat. Wir waren ermutigt, heute zu hören, dass eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, die Niederlande und Belgien, in naher Zukunft die Ratifizierung planen«, sagte Viggo Bondi, Vorsitzender des Rechtsbeirats der ECSA.

Bei der Veranstaltung boten Vertreter der IMO und des IOPC-Fonds boten ihr Fachwissen an, um interessierte Staaten im Ratifizierungsprozess zu unterstützen.

Der Vertreter der Europäischen Kommission erinnerte an die Bedeutung des Übereinkommens und des Ratsbeschlusses von 2017, in dem die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, bis Mai 2021 zu ratifizieren. In Deutschland hatte unlängst der Deutsche Nautische Verein die Bundesregierung aufgefordert dringend aktiv zu werden.

»Das HNS-Übereinkommen ist ein wichtiger Teil der internationalen Haftungs- und Entschädigungsregelung für den Seeverkehr, da es eine umfassende Regelung für Verschmutzungsschäden durch von Schiffen beförderte gefährliche und schädliche Stoffe schafft. Die Schifffahrtsindustrie unterstützt nachdrücklich seine Ratifizierung«, sagte ECSA-Generalsekretär Martin Dorsman. Er »ermutigte« alle Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen um eine möglichst baldige Ratifizierung des Übereinkommens voranzutreiben.  Auf diese Weise werde die EU mit gutem Beispiel vorangehen und das Inkrafttreten der Konvention ermöglichen. »Dies ist wichtig, da die Schifffahrt die internationalste aller Industrien ist und globale Regeln und gleiche Wettbewerbsbedingungen braucht«, so Dorsman weiter.

Hintergrund

Das HNS-Übereinkommen von 2010 legt ein umfassendes, einheitliches und globales Regelwerk für die Haftung für Verschmutzungsschäden durch von Schiffen mitgeführte gefährliche und schädliche Stoffe sowie für die Brand- und Explosionsgefahr, einschließlich des Verlustes von Leben, Personenschäden und des Verlusts oder der Beschädigung von Eigentum, fest. Bei größeren Verschmutzungsereignissen, bei denen der Schaden die Obergrenze des Schiffseigners überschreitet, zahlt der HNS-Fonds eine »Aufstockungs«-Entschädigung. Diese zweistufige Haftungsregelung soll einen besseren Schutz und eine bessere Entschädigung für potenzielle Opfer eines Ereignisses mit gefährlichen und schädlichen Stoffen auf See gewährleisten. Das Übereinkommen gewinnt nach Ansicht der Befürworter zunehmend an Bedeutung, da die Beförderung von HNS auf See durch fast alle Schiffstypen zunehme, darunter Containerschiffe, Chemikalien-, Flüssigerdgas- (LNG) und Flüssiggastanker (LPG).

Das Übereinkommen wird achtzehn Monate nach der Ratifizierung durch mindestens zwölf Staaten in Kraft treten. Im April 2017 hat Norwegen als erster Staat das Protokoll von 2010 zum Übereinkommen ratifiziert, gefolgt von Kanada, der Türkei und Dänemark im Jahr 2018 und Südafrika im Juli 2019. Erforderlich ist zudem, dass vier Staaten jeweils über eine registrierte Tonnage von mindestens 2 Millionen GT verfügen – diese Anforderung sei nun erfüllt.