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Die niederländische Offshore-Reederei Fugro setzt ihre finanzielle Restrukturierung mit der Ausgabe neuer Schuldverschreibungen im Wert von einer halben Milliarde Euro fort.

Nach[ds_preview] der Ankündigung der Umschuldung vor wenigen Tagen, geht die Restrukturierung jetzt in die nächste Runde.  So gab das unter anderem auf geotechnische und -physikalische Dienstleistungen spezialisierte Unternehmen jetzt bekannt, dass »vorrangig gesicherte Schuldverschreibungen« mit einem Gesamtnennbetrag von 500 Mio. € ausgegeben werden sollen. Die Fälligkeit wird mit dem Jahr 2025 angegeben.

Fugro Symphony kabelleger cable laying vessel
»Fugro Symphony« (Photo: Fugro)

Fugro hatte unlängst bekannt gegeben, dass trotz einer verbesserten Performance das Jahr 2019 mit einem Minus abgeschlossen wurde. Eine Umschuldung wurde eingeleitet. So wurde der Plan veröffentlicht, eine derzeitige »revolvierende Kreditfazilität« in Höhe von 575 Mio. € durchzuführen. Zudem soll ein Rückkauf aller Wandelanleihen mit Fälligkeit in 2021 in Höhe von 190 Mio. € durch eine neue revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 200 Mio. € sowie die Ausgabe von vorrangigen gesicherten Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren in Höhe von 500-550 Mio. € umgesetzt werden. Man habe »fundierte Gespräche mit einer ausgewählten Anzahl von Investoren geführt« und erwartet, vorbehaltlich der Marktbedingungen, in Kürze weitere Einzelheiten über die Transaktion bekannt zu geben, hieß es letzte Woche.

Die Erlöse aus der jetzt veröffentlichten Maßnahme sollen »zusammen mit den am 19. Februar angekündigten Erlösen von 81,8 Millionen € aus der Ausgabe neuer Aktien, den Erlösen aus den jüngsten Veräußerungen und den Barmitteln in der Bilanz« zur vollständigen Rückzahlung der derzeitigen revolvierenden Kreditfazilität von 575 Mio. €, zum Rückkauf aller Wandelanleihen von 190 Mio. € mit Fälligkeit 2021 genutzt werden. Auch aufgelaufene Zinsen und Prämien auf die zurückzuzahlenden Schulden sollen bedient werden. Allerdings ist der Erfolg der Maßnahme unklar. Es könne nicht garantiert werden, so das Statement weiter, dass das Angebot – die Rückzahlung oder der Rückkauf –abgeschlossen werde.