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Von der Europäischen Union (EU) soll schon bald eine Initiative für eine schnellere Digitalisierung im Frachtverkehr ausgehen. Ein endgültiger Beschluss steht aber noch aus.

Der Rat[ds_preview] der Europäischen Union teilte jetzt mit, man habe neue Vorschriften angenommen, die es den Güterverkehrsunternehmen erleichtern sollen, den Behörden Informationen in digitaler Form zu übermitteln. Die zunehmende Digitalisierung im Güterverkehr und der Güterlogistik soll den Unternehmen »erhebliche Kosteneinsparungen bringen und den Verkehrssektor effizienter und nachhaltiger machen«, heißt es in einem Statement aus Brüssel.

Die Initiative fällt zwar in die Zeit der Corona-Krise, in der digitale Arbeitsabläufe eine immens wichtige Rolle spielen. Der Startpunkt liegt allerdings schon deutlich länger zurück. Am 26. November 2019 hatten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung erzielt. Der vereinbarte Text wurde am 18. Dezember 2019 von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gebilligt, am 18. Februar folgte die politische Einigung im Rat selbst.

Mit den neuen Vorschriften soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Verwendung elektronischer »Frachtbeförderungsinformationen« bei allen Verkehrsträgern geschaffen werden. Alle zuständigen Behörden werden demnach dazu verpflichtet sein, auf zertifizierten Plattformen elektronisch bereitgestellte Informationen zu akzeptieren, »wenn sich die Unternehmen für die Verwendung eines solchen Formats für die Bereitstellung von Informationen als Nachweis der Erfüllung rechtlicher Anforderungen entscheiden«. Die Unternehmen sollen jedoch nach wie vor die Möglichkeit haben, die Informationen in Papierform vorzulegen, wenn sie dies vorziehen. Als Begründung führt die Brüsseler Bürokratie an: »Derzeit verwenden die meisten Güterverkehrsunternehmen und andere Akteure des Verkehrsgewerbes Unterlagen in Papierform.«

Eine endgültige Verabschiedung der Vorschriften steht noch aus. Die jetzige Abstimmung im schriftlichen Verfahren bedeutet lediglich, dass der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt hat. Der Rechtsakt muss nun vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die neue Verordnung tritt sodann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.