Print Friendly, PDF & Email

Das jüngste Krisenprogramm der Bundesregierung wirkt sich auch auf die Häfen aus. Beim langjährigen Streitpunkt Einfuhrumsatzsteuer gibt es Erleichterungen.

[ds_preview]Als eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur und zur Bewältigung der COVID-19-Krise habe der Koalitionsausschuss »eine wichtige Anpassung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer« beschlossen, zeigte sich der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) in einem Statement zufrieden.

Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus EU-Drittstaaten wird auf den jeweils 26. Tag des Folgemonats verschoben. Somit ergäbe sich den Angaben zufolge für Unternehmen in ganz Deutschland ein Liquiditätseffekt von rund 5 Mrd. € und ein »level playing field« gegenüber europäischen Nachbarn, heißt es weiter.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist der Branche schon lange ein Dorn im Auge. Immer wieder kritisiert die Wirtschaft die geltenden Regelungen als Wettbewerbsnachteil. Auch viele Landesminister teilten diese Ansicht.

Hintergrund

In der EU obliegt es den Mitgliedsstaaten, Vereinfachungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zuzulassen. Nahezu alle Mitgliedsstaaten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Wird bisher Ware über deutsche Häfen – oder auch Flughäfen – importiert, so muss der Importeur die Steuer auslegen. Erst Monate später erhält er sie im Zuge der Vorsteueranmeldung zurück. Führt ein Importeur die Ladung jedoch über einen ausländischen Hafen ein, etwa in den Niederlanden, so kann er die Einfuhrumsatzsteuer direkt verrechnen und die Liquidität anderweitig nutzen.

Der ZDS begrüßt den aktuellen Beschluss, der sich in das umfangreiche Krisenpaket der Bundesregierung einreiht. Mit der Anpassung der Fälligkeiten nähere sich Deutschland nun endlich dem europäischen Standard, der mit dem so genannten Verrechnungsmodell nicht nur auf andere Fristen, sondern auch auf andere Verfahrensweisen abzielt. Zuletzt hatte sich Großbritannien als Brexit- und Corona-Konjunkturmaßnahme dem Verrechnungsmodell angeschlossen. Die Einführung des Verrechnungsmodells in Deutschland bleibt Ziel des ZDS.

»Zu begrüßen sind zudem die verlässliche Regelung für den weiteren Bezug von Kurzarbeitergeld auch ab 1. Januar 2021, die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 % und die angestrebte Stabilisierung der EEG-Umlage«, so der Verband weiter.