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Werften und Entwickler wagen sich mit Schiffsantriebskonzepten, die Batterien- und Brennstoffzellen zum Schiffsantrieb- und betrieb einschließen, in unbekannte Gewässer vor. Die HANSA gibt einen Überblick über nationale und europäische Förderprogramme

Auf Bundesebene bestehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der »Förderrichtlinie Elektromobilität«, der »Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms[ds_preview] der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)« und der »Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)«.

Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich durch Aufrufe zur Einreichung von Anträgen; Ausnahme ist die Förderrichtlinie für Forschungs- und Entwicklungs-Maßnahmen, wozu jederzeit eine Projektskizze zum Thema Brennstoffzellen in der Schifffahrt eingereicht werden kann.

Mit dem »Förderprogramm Elektromobilität« unterstützt das Bundesverkehrsministerium die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Lade­infrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten sowie anwendungsorientierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben. Für die Förderrichtlinie stehen bis 2020 jährlich rund 30Mio. € bereit, die NOW GmbH ist mit der Koordination und Steuerung beauftragt.

Mit der Förderrichtlinie »Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)« unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Auf der Basis des Regierungsprogramms »Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016 bis 2026« stellt das ressortübergreifende Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) zum einen die Kontinuität für Forschung und Entwicklung sicher, zum anderen adressiert es die für eine Marktaktivierung notwendige Unterstützung erster Produkte.

Die Umsetzung des NIP erfolgt über entsprechende Maßnahmen der beteiligten Bundesministerien. Das BMVI setzte zunächst bis 2019 250Mio. € zur Unterstützung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ein. Weitere Förderaufrufe sind geplant, heißt es.

BAFA unterstützt Innovationen

Außerdem können nach der Bundesrichtlinie zum Förderprogramm »Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze« Innovationen im Schiffbau grundsätzlich gefördert werden. Innovationen im Sinne der Richtlinie sind industrielle Anwendungen von Produkten oder Verfahren, die im Vergleich zum Stand der Technik in der Schiffbauindustrie in der Europäischen Union technisch neu oder wesentlich verbessert sind und das Risiko eines technischen oder industriellen Fehlschlags bergen.

Zuwendungsempfänger ist immer die Werft. Sämtliche Prüfungen im Rahmen der Richtlinie erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Deutsche Werften können bis zu 50 % ihrer Kosten für Investitionen, Entwurfs-, Ingenieur- und Testtätigkeiten als Zuschuss erhalten. Diese Kosten müssen sich unmittelbar aus der industriellen Anwendung innovativer Produkte und Verfahren beim Bau von Schiffen ergeben, die gegenüber dem Stand der Technik neu sind und Risiken technischer oder industrieller Fehlschläge in sich tragen.

Förderfähig sind von Werften oder deren Tochterunternehmen durchgeführte Innovationsmaßnahmen (Produkte oder Verfahren) für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Diese Produkt- oder Verfahrensinnovationen müssen erstmalig im Bereich des Schiffbaus in der EU industriell angewendet werden.

Innovationsförderung können bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- beziehungsweise Schiffsumbauwerften erhalten, die Sitz und Fertigungsstätte in Deutschland haben und den Schiffbauauftrag oder Teile davon, bei denen förderfähige schiffbauliche Innovationen zur Anwendung kommen, hier ausführen.

Förderfähige Innovationen sind:

• neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen

• neue Komponenten und Systeme: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können

• die Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, Fertigung und Logistik des Schiffbaus

• die Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette. Bei großen Unternehmen ist für die Förderfähigkeit der Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau Voraussetzung, dass sie bei der geförderten Tätigkeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30% der gesamten förderfähigen Kosten tragen.

Förderfähig sind nur die Kosten, die sich aus der Planung, Vorbereitung und Durchführung des konkreten Vorhabens ergeben. Sie umfassen sowohl beim Antragsteller entstehende Entwicklungs-, Fertigungs- und Herstellungskosten als auch die Kosten für Zulieferungen von Dritten, z.B. Systemzulieferunternehmen, Lieferanten schlüsselfertiger Anlagen, Unter-auftragnehmern, sofern sie sich direkt und ausschließlich auf die innovativen Teile des innovativen Vorhabens beziehen.

Innovationsförderungen werden im Wege der Anteilsfinanzierung (Projektförderung) als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Fördersätze reichen von max. 15% bis max. 50%. Der jeweilige Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße (z. B. KMU), der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und der Art der Innovationen.

EU fördert alternative Kraftstoffe

Auf EU-Ebene gab es bisher die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen des Programms »Horizon 2020«, derzeit sind aber keine Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (Calls) mehr offen. Stattdessen besteht eine Fördermöglichkeit aus der »Connecting Europe Facility Transport«.

Die CEF Transport Blending Facility soll ein innovativer Ansatz zur Förderung der substanziellen Beteiligung von Investoren aus dem Privatsektor und Finanzinstitutionen an Projekten sein, die zur ökologischen Nachhaltigkeit und Effizienz des Verkehrssektors in Europa beitragen. Sie soll dabei zwei Bereiche unterstützen, die auf der Agenda der Kommission für ein sauberes und digitales Verkehrssystem stehen:

• Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)

• Einsatz alternativer Kraftstoffe

Es wird über einen Kooperationsrahmen zwischen der Kommission und den Durchführungspartnern umgesetzt, um »Blending Operations« zu unterstützen. Gemeint sind Investitionen, die den Einsatz von Zuschüssen und/oder Finanzinstrumenten aus dem EU-Haushalt und die Finanzierung durch die Durchführungspartner (über ein Darlehen, Fremdkapital, Eigenkapital oder eine andere rückzahlbare Form der Unterstützung) kombinieren.

Mit einem Budget von 198Mio. € wird die Zuschusskomponente der Blending Operations im Rahmen der CEF Transport Blending Facility (TBF) von der Exekutivagentur für Innovation und Netzwerke (INEA) verwaltet. Projektträger können die TBF-Zuschüsse des CEF nur mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank EIB oder anderer Durchführungspartner beantragen.

Im Rahmen der CEF-TBF ist die Europäische Investitionsbank (EIB) der erste beteiligte Durchführungspartner. Die Europäische Kommission verhandelt derzeit über Vereinbarungen, um die Beteiligung weiterer potenzieller Implementierungspartner zu definieren. Die Liste aller Implementierungspartner der CEF-Verkehrsmischungsfazilität wird auf der INEA-Website veröffentlicht.

Die fortlaufende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die CEF-TBF wurde am 15. November veröffentlicht. Sie enthält vierteljährliche Stichtage bis März 2021, es sei denn, das Budget wäre früher erschöpft. Die eingereichten Antragsformulare sowie die von den Durchführungspartnern eingereichten Antragsunterlagen werden von der EU-Kommission nach jedem Stichtag bewertet.

»Noch haben wir ja noch keinen EU-Haushalt für die Zeit ab 2021. Erst wenn dieser beschlossen ist, können wir weitere Aussagen über Förderungen machen«, sagt ein Sprecher der EU-Kommission auf Anfrage der HANSA. »Was aber steht und woran wir festhalten, ist unser Plan der Klimaneutralität für Europa und damit eine nachhaltige Schifffahrt.«