Print Friendly, PDF & Email

Drei Wochen nach der Bekanntgabe setzt die Bundesregierung ihre Pläne für eine Stärkung des Nord-Ostsee-Kanals um: Die Befahrensabgabe ist seit heute ausgesetzt. Die Schifffahrt setzt sich allerdings weiter für noch mehr Engagement ein.

[ds_preview]Das Bundesverkehrsministerium um den CSU-Politiker Andreas Scheuer gab gestern bekannt, dass die »Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Befahrensabgabe« auf dem NOK ab heute »nicht mehr anzuwenden« ist. Das bedeutet im Klartext: Die Gebühr wird der Schifffahrt erlassen – zumindest vorübergehend.

Anfang Juli war bekannt geworden, dass Berlin den NOK als nach wie vor meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt entlasten und attraktiver machen will. Sie verzichtet dadurch auf Einnahmen in Höhe von 10 Mio. €.

Die Branche hatte seit längerer Zeit intensiv um eine solche Entlastung geworben, vor allem der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler (ZVDS) und auch die Initiative Kiel Canal taten sich dabei hervor. ZVDS-Geschäftsführer Alexander Geisler hatte den Schritt »ausdrücklich begrüßt«, gleichzeitig aber angemahnt, die Maßnahme zügig umzusetzen.

Das hat das Ministerium nun getan. Es bleibt allerdings dabei, dass die Aussetzung der Verordnung nur vorübergehend ist. In der Verkündung im Bundesanzeiger wird der 31. Dezember diesen Jahres als Frist genannt. Was danach geschieht, ist noch unklar. Geisler betonte daher erneut, das Ziel bleibe, dass die Befahrensabgabe langfristig aufgegeben wird.

»Wir begrüßen diese Maßnahme sehr und freuen uns, dass die gemeinsamen Bemühungen der Kiel Canal Initiative und des Zentralverbands Deutscher Schiffsmakler Früchte getragen haben. Dank gilt auch den Küstenländern, die diese Initiative unterstützen, genauso wie den zahlreichen Ministeriumsmitarbeitern und Bundestagsabgeordneten, die sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen dafür eingesetzt haben«, so Geisler heute.

Mit Blick auf die herausragende Bedeutung des NOK für die deutschen Häfen sowie für die ShortSea-Verkehre bleibe der dauerhafte Verzicht auf die Befahrungsabgaben auch am NOK weiterhin das Ziel. »Wenn der Bund es mit seiner Initiative “From the Road to the Sea” wirklich ernst nimmt, sollte er wie schon bei den Binnenwasserstraßen auch für den NOK dauerhaft auf die Befahrensabgaben verzichten, denn jede Fahrt durch den Kanal hilft nicht nur Zeit zu sparen, sondern sie ist auch ökologisch sinnvoll, da hierdurch Bunker – und damit Emissionen – eingespart werden kann.«

Vor allem der Kurzstrecken-Seeverkehr soll von der Erleichterung profitieren. Im Shortsea-Segment stagniert die Gütermenge seit Jahren, »auch wegen der vergleichsweise ungünstigen Kostenstruktur gegenüber anderen Verkehrsträgern«, heißt es aus der Branche.