Foto: Hafen Antwerpen
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Die Zahlungsfrist für Hafengebühren und Konzessionen für Schifffahrts-Unternehmen am Hafen von Antwerpen kann verlängert werden.

Darauf haben sich Alfaport-Voka, der Antwerpener Hafenbetrieb und die Scheldt Left Bank Corporation (MLSO) geeinigt. Als Grund werden die Corona-Pandemie und ihre Folgen für die Schifffahrt genannt.

Demnach wird die Frist für die Zahlung von Konzessionsrechnungen für das vierte Quartal bis zum 30. Oktober 2020 verlängert. Die Zahlungsfrist sowohl für die hafengebühren (normalerweise 18 Tage) als auch für die Binnenschifffahrts-Abgaben (normalerweise 30 Tage) beträgt jetzt 48 Tage. Dieser Zahlungsaufschub gelte für alle Schiffe, die vom 1. September bis einschließlich 30. November 2020 im Hafen von Antwerpen festmachen.

Um die Regelungen nutzen zu können, ist ein Antrag des Konzessionsinhabers und eine Angabe von Gründen nötig.