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Die Hamburger Wirtschaft hat das gerichtliche »Go« für die Feste Fehmarnbeltquerung ausdrücklich begrüßt.

[ds_preview]Willem van der Schalk, Vizepräses der Handelskammer Hamburg, in der auch zahlreiche maritime Unternehmen vertreten sind, sagte zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: »Dies ist ein guter Tag für die Wirtschaft in ganz Nordeuropa. Mit der nun vorliegenden Rechtssicherheit kann das Projekt im Zeitplan umgesetzt werden. Damit werden die beiden Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen zusammenwachsen und Hamburg zur südlichsten Stadt Skandinaviens.«

Für eine enge Kooperation mit den nördlichen Nachbarn seien gut ausgebaute Schienen- und Straßenanbindungen allerdings ebenfalls unabdingbar.

Die Logistikbranche nimmt in der Arbeit der Handelskammer eine gewichtigen Teil ein. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Schifffahrt, Binnenschifffahrt, Umschlag und Lagerei, Luftfracht, Güterkraftverkehr, Kurier-, Express- und Paketdienstleister sowie Schienengüterverkehr. Von den 10.528 von der Handelskammer vertretenen Betrieben sind 2.271 in der Schifffahrt aktiv, wie aus einer Aufstellung der Institution hervorgeht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sämtliche, von den Klägern auf mehr als 4.000 Seiten Klageschriften gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgebrachten, Einwände zurückgewiesen. Die Planung stehe mit den Vorgaben des Fernstraßen- und Eisenbahngesetzes im Einklang. Es sei auch mit geltendem Natur- und Artenschutzrecht vereinbar.

Die Reederei Scandlines gehörte zu den Klägern und begrüßte ebenfalls, dass das Gericht die Schiffssicherheit berücksichtigt und die Transportschuten, mit denen Aushubmaterial nach Dänemark gebracht werden soll, den Scandlines-Fähren Vorfahrt lassen müssen, um den Fährbetrieb während der Bauphase so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Ebenso wurden die seeseitigen Arbeitsbereiche bezüglich ihrer maximalen Anzahl und Ausdehnung eingeschränkt.

In Dänemark seit 2015 Baurecht

2008 hatten Dänemark und Deutschland den Staatsvertrag zum Bau der Festen Fehmarnbeltquerung unterzeichnet, 2009 war er von beiden Staaten ratifiziert worden. Die Genehmigung für den dänischen Tunnelteil erfolgte per Gesetz im April 2015, seither gibt es in Dänemark Baurecht. Für den deutschen Tunnelteil erging im Janaur 2019 der Planfeststellungsbeschluss, gegen den vor dem Bundesverwaltungsgericht noch sieben Klagen anhängig waren. Eine davon wurde kürzlich zurückgezogen, die anderen nun endgültig abgewiesen.

Die Feste Fehmarnbeltquerung soll als rund 18 km langer Absenktunnel gebaut werden und die deutsche Insel Fehmarn mit der dänischen Insel Lolland verbinden. Die Verbindung umfasst eine zweigleisige, elektrifizierte Bahnstrecke und eine vierspurige Autobahn. Bisher bedienen Fähren die Verbindung. Nach Angaben der staatlichen dänischen Projektgesellschaft Femern ist die Baustelle auf der Insel Lolland nahezu vollständig erschlossen, der Bau des Arbeitshafens bei Rødbyhavn hat bereits begonnen. Im Januar 2021 sollen in Dänemark weitere Bauarbeiten beginnen, insbesondere der Bau der Tunnelelementfabrik in Rødbyhavn sowie der Portal-und Rampenanlagen auf dänischer Seite. Das Budget für den Absenktunnel beträgt insgesamt 7,1 Mrd. € (Stand 2015), für die Finanzierung ist allein Dänemark verantwortlich.