Automobil, BLG, Bremerhaven
Der Automobilumschlag ist ein wichtiges Standbein für Bremerhaven (Foto: Scheer)
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Um die Hafenwirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie zu entlasten, wird geplante Anhebung der Hafengebühren 2021 ausgesetzt.

Die politischen Gremien [ds_preview]sind der Empfehlung von Häfensenatorin Claudia Schilling gefolgt und haben einer Anpassung der Bremischen Hafengebührenordnung zugestimmt. Diese tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. »Wir wollen nicht nur die Hafenwirtschaft entlasten, sondern auch gleichzeitig einen Anreiz dafür schaffen, die Anlaufzahlen wieder zu steigern«, so Schilling.

Im laufenden Jahr hatte Bremen bereit auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert, indem die Hafengebühren gestundet wurden.

Teil der geplanten Änderungen ist auch ein zunächst auf ein Jahr befristeter Frequenzrabatt für die Autocarrier im Fahrtgebiet Übersee. Sie erhalten im kommenden Jahr ab dem 150sten Anlauf einen Rabatt von 15% und ab dem 250sten Schiff sogar von 20% auf die zu zahlende Raumgebühr. Ende 2021 werde geprüft, ob eine Verlängerung sinnvoll ist.

Auch für die Binnenschiffer gibt es Änderungen. Statt wie bisher Hafengeld beim Umschlag und Liegegeld wird künftig ein Einheitstarif eingeführt, der auch die Nutzung der Landstromanlagen beinhaltet. Durch eine taggenaue Berechnung will Bremen so ein leistungsgerechtes Abrechnungssystem schaffen, heißt es. Zusätzlich gibt einen sogenannten Mehrverkehrsrabatt – bei einer Steigerung der Anlaufzahlen im Vergleich zu jeweiligen Vorjahr kommt es dann zu einer Rabattausschüttung in Höhe des Mehrverkehrs. Außerdem könnten Kunden, die die bremischen Häfen regelmäßig anlaufen, eine Jahrespauschale beantragen.