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Nicht nur die hiesige Schifffahrtsbranche hat auf diesen Schritt lange gewartet: Das Bundeskabinett treibt die Ratifizierung des HNS-Übereinkommens zu Gefahrstoffen auf See und bei Havarien voran.

Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft teilte mit, dass heute die Gesetzentwürfe zur Ausführung des HNS-Übereinkommens und zu dem Protokoll von 2010 »über die Haftung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See« beschlossen wurden. Damit werden die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens in Deutschland geschaffen. Die Gesetzentwürfe hatte das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt.

Brackmann

»Der heutige Kabinettbeschluss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, Schäden von Havarien zumindest wirtschaftlich abzumildern«, so Brackmann. Im Fall von Havarien in deutschen Gewässern entlaste man außerdem Bund, Länder und Gemeinden. Zukünftig tritt bei Schäden zum Beispiel der Umwelt zusätzlich ein eigens eingerichteter Fonds ein. »Die maritime Branche hat hier lange Klarheit gefordert und ich habe mich deshalb auch persönlich massiv dafür eingesetzt, dass die Weichen in Deutschland so gestellt werden, dass wir das Übereinkommen nun endlich ratifizieren können«, sagte der Koordinator.

Entschädigungen und Versicherungen

Durch Havarien verursachte Umweltschäden in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder in den küstennahen Gewässern sowie daraus resultierende negative Auswirkungen für den Tourismus müssen im Moment von Bund, Ländern und Gemeinden getragen werden.

Das »Internationale Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See« von 1996 in der Fassung des Protokolls von 2010 (HNS-Übereinkommen) setzt an dieser Stelle an. Das Übereinkommen hat eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche Güter transportieren, und zusätzlich einen Fonds für die Entschädigungsleistungen eingeführt, die über die begrenzten Versicherungsleistungen hinausgehen. Danach können Geschädigte ihre Ansprüche nicht nur gegen den Schiffseigentümer oder dessen Versicherung geltend machen, sondern darüber hinaus auch gegenüber dem HNS-Fonds.

Zuständigkeit bei BAFA

Mit dem heutigen Kabinettbeschluss werden die bereits bestehenden Regelungen laut Brackmann ergänzt und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens in Deutschland geschaffen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird nach den vorgesehenen Regelungen zukünftig für die Entgegennahme, Erfassung und Weiterleitungen der Mengen beitragspflichtiger Ladung nach dem HNS Übereinkommen zuständig sein.