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Wenige Tage vor Inkrafttreten der neuen Richtlinien hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Details für zwei Hafen-Förderprogramme veröffentlicht.

[ds_preview]Es geht um »Innovative Hafentechnologien II« (Ihatec) – also die Fortsetzung des in der Wirtschaft sehr angesehenen Ihatec-Programms – und »Digitale Testfelder in Häfen«. Die Förderrichtlinien wurden jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Beide Richtlinien treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) zeigte sich zufrieden, mit den Programmen stärke der Bund die Innovationskraft der Hafenwirtschaft.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

»Die neuen Förderrichtlinien klären die Einzelheiten der Förderprogramme. Nun können wir in die nächste Runde gehen und die High-Tech-Spitzenposition der Branche ausbauen«, so Hosseus.

Ihatec II

Die Förderrichtlinie »Ihatec II« setzt das erfolgreiche Förderprogramm Ihatec fort. In dessen Rahmen wurden bisher 34 Verbundprojekte und 125 Projektpartner unterstützt, und mit Abschluss des dritten Förderaufrufs haben der Bund und die Unternehmen insgesamt über 100 Mio. € an Forschungs- und Entwicklungsmitteln eingesetzt. Mit dem Förderprogramm soll die Wettbewerbsfähigkeit von See- und Binnenhäfen gestärkt werden und besonders die Entwicklung innovativer Hafentechnologien, die zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes beitragen, gefördert werden.

»Digitale Testfelder«

Die Förderrichtlinie »Digitale Testfelder in Häfen« wurde neu geschaffen und soll dabei helfen, »die Position der deutschen Häfen als Spitzenreiter bei der Digitalisierung von logistischen Prozessen weiter auszubauen«, heißt es seitens des ZDS. Gefördert werden Infrastrukturprojekte, die der Erprobung von Innovationen der Logistik 4.0 in verschiedenen Bereichen dienen. Dazu zählen Verkehrsmanagement, autonomes und automatisiertes Fahren, Digitalisierung in den Lieferketten und Administration. Antragsberechtigt sind Hafenbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros sowie Konsortien.