Print Friendly, PDF & Email

Die im Bundestag verabschiedete Novelle des »Erneuerbare Energien Gesetz« (EEG) stellt aus Sicht der Offshore-Industrie mittelfristig nicht nur die Klimaschutzziele der Bundesregierung, sondern auch die Versorgungssicherheit in Frage.

[ds_preview]Wie mit dieser Reform der notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien und Emissionsziele gelingen soll, bleibe weitgehend unklar, heißt es in einem Statement vom Branchenverband WAB nach der Entscheidung vom Freitag.

»Mit der EEG-Novelle versäumt es die Bundesregierung, einen klaren und realistischen Pfad aufzuzeigen, wie wir die selbstgesetzten Klimaschutzziele und das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen können«, sagte WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler.

Winkler Heike c WAB MBuchholz
Heike Winkler (Foto: WAB)

Das novellierte EEG liefert aus Sicht der WAB keine ausreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das EEG hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden könne. Der politisch gewollte Schritt zu einer Post-EEG-Ära sei so noch weiter in die Zukunft verschoben worden.

Für das Klimaschutzprogramm sind aus Sicht der Branche festgelegte Ausbaupfade unerlässlich – diese sollten aber nicht die Umsetzung vorhandener Potenziale verhindern. Das Problem: »Die Bundesregierung kalkuliert für ihre Ausbauziele mit einem unrealistischen Stromverbrauch von weniger als 590 Terawattstunden bis 2030. Davon leitet sie ihr 65%-Ziel ab und peilt 377 Terawattstunden Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an. Die Annahmen, die sie dabei trifft, scheinen unrealistisch zu sein. Der Strombedarf für klimafreundliche Wärme, die Elektromobilität und für industrielle Prozesse wird steigen.«

Auch ältere Anlagen im Blick

Winkler sagte, sie schließe sich der Einschätzung des niedersächsischen Energieministers Olaf Lies an, der von einem Strombedarf von mindestens 750 Terawattstunden ausgehe.

Nach dem ausgebremsten Ausbau der Windenergie der letzten Jahre sorgt die Novelle nicht für eine steigende Attraktivität des deutschen Marktes, meint die Industrie. Auch hier fehle ein Abgleich mit der Realität: Die unzureichende Umsetzung des »18-Punkte-Plan«, vor allem im Hinblick auf den Genehmigungsprozess, behindere weiterhin den notwendigen Ausbau der Windenergie an Land.

Auch bei den Regeln für den Weiterbetrieb von älteren Anlagen, deren ursprüngliche Förderung ausläuft, solle die Bundesregierung nachbessern.

Das Statement enthält allerdings nicht nur Kritik. Positiv anzumerken sei, dass die Koalition auf die zunächst vorgeschlagene Aussetzung der Förderung im Marktprämienmodell bei negativen Strompreisen verzichtet. Dies hätte großen wirtschaftlichen Schaden beim Betrieb von Windkraftwerken angerichtet.