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Drogen-Schmuggel über die deutschen Häfen bleibt ein bedeutendes Feld für den Zoll. Der Kokain-Schmuggel war zuletzt zwar leicht rückläufig, summiert sich aber immer noch auf mehrere Tonnen pro Jahr.

[ds_preview]In mehr als 1.150 Fällen von mittlerer, schwerer und organisierter Kriminalität haben die Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg im Jahr 2020 Verfahren eingeleitet, wie heute offiziell bestätigt wurde. Das Aufgabenspektrum der Zollfahnder umfasse dabei weit mehr als die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität. Diese habe aber auch im vergangenen Jahr einen Schwerpunkt gebildet.

Zoll findet Kokain auf Containerschiff
Foto: Zoll

So war 2020 geprägt vom Kampf gegen den Kokainschmuggel über die großen deutschen Seehäfen in Hamburg und Bremerhaven. Dieser Trend setzte sich im ersten Quartal des laufenden Jahres weiter fort. Zwar ging die Menge des sichergestellten Kokains im zurückliegenden Jahr leicht zurück. Nach rund 9,5 t in 2019 waren es nun 8.1 t – und damit »erneut auf sehr hohem Niveau«, heißt es.

Den Zollfahndern gingen zudem 244 kg Heroin ins Netz. Im Hamburger Hafen wurde das Rauschgift in einem Container gefunden und sichergestellt. Im gesamten Jahr wurden 258 Kg Heroin in Norddeutschland aus dem Verkehr gezogen.

Das Zollfahndungsamt Hamburg ist mit seinen 340 Bediensteten für die Verfolgung von Zollstraftaten in den Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sowie im Land Bremen für die Seestadt Bremerhaven zuständig.

Verlagerung ins Darknet

In den Ermittlungsverfahren im Rauschgiftbereich wird, analog zu den übrigen Deliktsbereichen, ein deutlicher Trend hin zu einer Verlagerung der kriminellen Aktivitäten ins Darknet und einem Versand der illegalen Waren im Postverkehr festgestellt.

Auch in anderen Segmenten waren mittelbar oder unmittelbar die Häfen betroffen. Etwa bei Antidumpingmaßnahmen der EU gegen China. »Hier wird immer wieder versucht, diese Antidumpingzölle mit betrügerischem Verhalten zu umgehen«, heißt es. Im zurückliegenden Jahr wurde eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen der Umgehung von Antidumpingmaßnahmen für Fahrräder und E-Bikes geführt. Die Tatverdächtigen haben versucht, den tatsächlichen Ursprung der Waren in China zu verschleiern und so die Antidumpingzölle zu vermeiden.

Auch unabhängig von Antidumpingzöllen versuchen Einführer immer wieder Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in erheblichem Umfang zu hinterziehen. So wurde in Bremerhaven ein Fall aufgedeckt, in dem in zehn Einzelfällen bei der Einfuhr hochwertiger Kraftfahrzeuge falsche Werte in der Zollanmeldung angegeben wurden, um Abgaben zu sparen.

Verbotene Ausfuhren

Im Jahr 2020 wurden 37 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht eingeleitet. Schwerpunkte dieser Ermittlungen bildeten ungenehmigte oder verbotene Ausfuhren in den Iran, nach Nordkorea und auf die Krim/Ukraine. In Einzelfällen gab es im vergangenen Jahr auch Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Anti-Folter-VO der EU und wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Kimberly-Verordnung im Zusammenhang mit der Einfuhr von Rohdiamanten.