Streik, Die Lotsen an der Elbe fordern ein flächendeckendes Mobilfunknetz bis zur Deutschen Bucht
Foto: Thomas Wägener
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Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes zugestimmt und macht damit den Weg frei für die leichtere Nachwuchsgewinnung im Lotswesen.

Bisher benötigten[ds_preview] Bewerber für die Seelotsenanwartschaft ein Befähigungszeugnis zum Kapitän und müssen zur See gefahren sein. Das Problem: Immer weniger Personen erfüllen diese Voraussetzungen. Trotz allen Anstrengungen ist die Zahl der Schiffe unter deutscher Flagge in den letzten Jahren rückläufig gewesen. Somit gibt es immer weniger deutsche Kapitäne mit Seefahrtzeit – und das bei zunehmendem Schiffsverkehr.

Die Konsequenz: Schon in sechs Jahren könnte es nicht mehr genug Lotsen geben, um Schiffe sicher von und zu den deutschen Seehäfen zu führen. Entstehende Wartezeiten bei der Abfertigung wären ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Gesetzesänderung modernisiert und verbessert die Ausbildung qualitativ: Künftig können Lotsen neben den bisher bereits möglichen Zugangswegen auch berufsintegriert an einer Fachhochschule ausgebildet werden. Am Ende steht ein Masterabschluss als Nautiker im Lotswesen. »Durch den Wegfall der Seefahrtzeit bei dem neuen Zugangsweg wird der Beruf auch für Frauen interessanter. Jährlich könnten bis zu 40 neue Lotsinnen und Lotsen ausgebildet werden«, erklärt das Bundesverkehrsministerium.

Die Ausbildung erfolgt angepasst an die Vorausbildung zwischen zwölf und 24 Monaten. Dabei steht der Praxisbezug im Mittelpunkt: Die Kenntnisse und Fertigkeiten werden direkt im Arbeitsalltag der Brüderschaften, Körperschaften des Öffentlichen Rechts, in denen die Lotsen Mitglied sind, vermittelt. »Durch umfassende praktische und theoretische Prüfungen wird die Sicherheit des Schiffsverkehrs nachhaltig verbessert. Die Berufseignungsprüfung wird intensiviert«, heißt es.

Voraussetzungen für den Einstieg in die Ausbildung mit dem Ziel Masterabschluss sind ein Bachelor in Nautik, das Befähigungszeugnis zum Nautischen Wachoffizier, die Berufseignungsprüfung sowie die körperliche Eignung, Zuverlässigkeit, außerdem deutsche und englische Sprachkenntnisse. Aber auch für Bewerber, die die herkömmlichen Voraussetzungen erfüllen, bleibe der Beruf mit der hohen Verantwortung für die Sicherheit der deutschen Schifffahrtswege attraktiv, heißt es.

Die entsprechenden Studiengänge werden derzeit von den Hochschulen in Flensburg und Wismar in Zusammenarbeit mit der Bundeslotsenkammer entwickelt.