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Sind die Zuschläge, die Linienreedereien derzeit angesichts der Hafenüberlastung vielerorts erheben, rechtmäßig oder sind die Zusatzkosten längst durch die hohen Raten abgedeckt? Die Federal Maritime Commission in den USA fordert Antworten von den großen Carriern.

Acht Reedereien werden gebeten, dem [ds_preview]Bureau of Enforcement (BoE) der Kommission Einzelheiten über Stau- oder damit verbundene Zuschläge mitzuteilen, die sie eingeführt oder angekündigt haben.

Die FMC erklärt, man reagiere damit auf verschiedene Mitteilungen, wonach Seeschifffahrtsunternehmen unzulässigerweise Zuschläge erheben sollen. Bei den angeschriebenen Unternehmen handelt es sich um CMA CGM, Hapag-Lloyd, HMM, Matson, MSC, OOCL, SM Line und ZIM. Bei allen Reedereien wurde festgestellt, dass sie vor kurzem Stau- oder damit verbundene Zuschläge eingeführt oder angekündigt haben.

Faktoren bereits in Raten eingeflossen?

»Die Covid-bedingte Nachfragespitze bei Importen hat die Frachtraten auf ein Rekordhoch getrieben«, sagte der FMC-Vorsitzende Daniel B. Maffei. »Jetzt hören wir immer häufiger Berichte über Reedereien, die ohne Vorankündigung oder Erklärung neue zusätzliche Gebühren, wie z. B. ›Stauzuschläge‹, erheben.«

Die Überlastung sei vor allem auf das enorme Verkehrsaufkommen zurückzuführen, das von den Seeverkehrsunternehmen und über die Häfen abgewickelt werde, um die Rekordnachfrage nach Importen zu befriedigen. Die Überlastung des Güterverkehrssystems sei dabei keineswegs ein plötzliches Ereignis oder auf einen bestimmten Hafen oder ein bestimmtes geografisches Gebiet beschränkt, sondern finde überall statt und dauere schon seit vielen Monaten an, so Maffei.

»Mir scheint, dass diese Faktoren bereits in die rekordverdächtig hohen Tarife der Spediteure eingeflossen sind. Als Vorsitzender möchte ich wissen, wie die Reedereien ihre zusätzlichen Gebühren begründen, und ich unterstütze nachdrücklich eine genaue Prüfung durch das Bureau of Enforcement der FMC, um alle Fälle zu unterbinden, in denen diese zusätzlichen Gebühren nicht vollständig mit dem Gesetz oder der Verordnung übereinstimmen«, so Maffei abschließend.

Zweck, Auslöser, Ende klar definiert?

Seeverkehrsunternehmen unterliegen besonderen Anforderungen in Bezug auf Tarifänderungen oder Ratenerhöhungen, einschließlich einer 30-tägigen Vorankündigung für Verlader und der Gewährleistung, dass die veröffentlichten Tarife klar und eindeutig sind.

Bei der Überprüfung der Antworten der Seeverkehrsunternehmen will die Kommission feststellen, ob die Zuschläge nach einer ordnungsgemäßen Ankündigung eingeführt wurden, ob der Zweck des Zuschlags klar definiert wurde, ob klar ist, welches Ereignis oder welche Bedingung den Zuschlag auslöst, und ob klar ist, welches Ereignis oder welche Bedingung festgestellt wurde, die den Zuschlag aufheben würde.

Das BoE hat den Reedereien eine Frist bis zum 13. August 2021 gesetzt, um zu bestätigen, dass die Zuschläge ordnungsgemäß und im Einklang mit den gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen erhoben wurden.