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Was hat die Debatte um neue Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe nicht die Gemüter erhitzt. Es gab politische Vorstöße und deutliche Kritik, Protestaktionen und Gesprächsrunden. Es gab politisches [ds_preview]Einlenken und große Sicherheitsbedenken seitens der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU). Und nun wirft die Corona-Pandemie auch diese Entwicklung über den Haufen – mit einem verhältnismäßig positiven Zwischenschritt für die vielen Traditionsschiffbetreiber.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gab kürzlich bekannt, wegen der Corona-Pandemie die Frist zur Umsetzung der Sicherheitsvorschriften zu lockern. Nach dem Erlass kann die BG Verkehr alle Sicherheitszeugnisse verlängern, bei denen die Fristen für die 2018 eingeführten Sicherheitsvorschriften in diesem und im kommenden Jahr auslaufen. Hierzu muss jedoch durch den Betreiber glaubhaft gemacht werden, dass die Umrüstung coronabedingt oder aus anderen berechtigten Gründen nicht möglich war. Die Verlängerung des Zeugnisses könne allerdings mit Sicherheitsauflagen im Hinblick auf die Ausrüstung einhergehen. »Da die Betreiber der Traditionsschiffe in der Regel keine Verantwortung für die verspätete Umsetzung trifft, erlauben wir jetzt diese Fristverlängerung«, sagte der Cuxhavener Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium.

Nur durch die Umsetzung der Vorschriften können historische Schiffe auch in Zukunft ihre Einstufung als »Traditionsschiff« behalten. Vom BMVI gibt es für sicherheitsrelevante Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen ein eigenes Förderprogramm. Die 2018 eingeführte Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe betrifft unter anderem Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln. Grundlage sind die Sicherheitsempfehlungen der BSU.

Eben jene Behörde sorgte erst kürzlich für Aufsehen: Sie hatte ihren Abschlussbericht zur Kollision des Containerschiffs »Astrosprinter« mit dem Traditionsschiff »No. 5 Elbe« veröffentlicht. Eine der »Empfehlungen« war, die Sinksicherheit von Traditionsschiffen durch bauliche Maßnahmen und entsprechende politische Vorgaben zu verbessern. Es müsse »dringend« gehandelt werden. Die Behörde machte deutlich, dass an der Sicherheit nicht gespart werden dürfe: »Die Schiffssicherheit kann nicht gleichberechtigt neben dem Anspruch an ein originalgetreues Traditionsschiff stehen. Die Sicherheit der Besatzung, der Fahrgäste und der übrigen Verkehrsteilnehmer muss eine deutlich höhere Priorität haben, oder ein Traditionsschiff darf nicht fahren.«

Dabei war man zuvor eigentlich davon ausgegangen, dass der Streit um Anpassungen an Traditionsschiffen beigelegt war. Im Frühjahr 2018 hatte der damalige Bundesverkehrsminister Christian Schmidt eine neue Verordnung unterzeichnet. Als wichtiger Meilenstein wurden der vereinbarte Bestandsschutz für die Flotte sowie finanzielle Zusagen des Bundes für notwendige technischen Verbesserungen bewertet.

Ursprünglich hatte Schmidts Vorgänger Alexander Dobrindt die Bestimmungen verschärfen wollen. Viele Gesprächsrunden waren nötig, um die Wogen zu glätten. Dem Bund war unter anderem vorgeworfen worden, er glaube wohl, es bräuchte nur ausreichend Fördermittel, um die baulichen Änderungen zu realisieren. »Tatsächlich geht es aber um viel Grundsätzlicheres. Ist unsere Art die Schiffe zu betreiben – ehrenamtlich – dann überhaupt noch möglich?«, fragten die Kritiker.

Wirklich einig werden sich die Parteien wohl nicht so schnell Wenigstens bekommen die Traditionsschiffer nun etwas mehr Zeit für eventuell nötige Anpassungen. RD