Aida, Brennstoffzelle
© Aida
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Nach über zehn Jahren Entwicklungsarbeit hat die International Maritime Organization (IMO) nun Sicherheitsvorschriften für die Zulassung von Schiffen mit Brennstoffzellenantrieb verabschiedet.

Die finalisierten »Guidelines for [ds_preview]the safety of ships using fuel cell power installations« können nach Zustimmung des Maritime Safety Committee im Mai 2022 in Kraft treten.

Ralf Sören Marquardt, Geschäftsführer des Verbands für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) und IMO-Repräsentant des europäischen Schiffbauverbandes: »Dies ist ein Meilenstein für energieeffizientere Schiffe und alternative Energieträger. Die IMO-Entscheidung erfolgt gerade noch rechtzeitig, um die marktreifen Innovationen europäischer Werften und Anlagenhersteller in die praktische Anwendung zu bringen. Hierdurch werden Wettbewerbsvorteile ermöglicht und maritime Beiträge zu Klimaschutz und Energiewende geleistet.«

In Deutschland wurden im Rahmen des Verbundforschungsvorhabens »e4ships – Brennstoffzellen im maritimen Einsatz« zahlreiche innovative Energieversorgungssysteme entwickelt. Noch in diesem Jahr wird die »AIDAnova« nachgerüstet und dann als weltweit erstes großes Kreuzfahrtschiff mit Brennstoffzellen in See stechen. Das Vorliegen international akzeptierter Sicherheitsstandards ist dabei Voraussetzung für die Betriebserlaubnis der Flaggenstaatsverwaltung.

Das im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie geförderte e4ships-Innovationscluster konnte, koordiniert durch den VSM, Forschungsergebnisse und regulatorische Vorschläge direkt in die IMO-Vorschriftenentwicklung einbringen.

Jetzt komme es darauf an, verfügbare Technologien in großem Stil in Fahrt zu bringen. Nachhaltigkeitskriterien dürften dabei nicht der Technikentwicklung hinterherhinken, erklärt der deutsche Schiffbauverband.

VSM-Hauptgeschäftsführer Reinhard Lüken betont die europäische Dimension der Aufgabe: »Die IMO hat jetzt erstmal geliefert. Nun ist Brüssel die nächste Haltestelle auf dem Weg zu branchengerechten Rahmenbedingungen für die maritime Energiewende. Die dort just im Rahmen der Taxonomie festgeschriebenen Klimakriterien erkennen die Nutzung von synthetischem Methanol noch nicht als nachhaltige Option an. Solche handwerklichen Fehlsteuerungen dürfen wir uns nicht mehr leisten!«