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Die Pläne überholt, der Bedarf nicht erkennbar – das Oberverwaltungsgericht Bremen hebt die Baugenehmigung für das geplante Offshore-Terminal OTB in Bremerhaven auf.[ds_preview]

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat das Planverfahren und die darauf basierende Baugenehmigung für den geplanten Offshore-Hafen an der Weser für unwirksam erklärt. Die Pläne seien überholt, argumentierte das Gericht. Angesichts des Rückzugs oder der Insolvenz wichtiger Windkraft-Unternehmen sei der Bedarf für eine spezielle Schwerlastkaje in Bremerhaven nicht mehr gegeben.

Das endgültige Aus für die einst ambitionierten, 180 Mio. € teure Projekt scheint damit besiegelt. Bremens Häfensenatorin Claudia Schilling äußert zwar Unverständnis für die Gerichtsentscheidung, wo doch der Bund den Ausbau der Windparks auf hoher See wieder hochfahren wolle. Auch soll die Urteilsbegründung erst noch geprüft und danach entschieden werden, ob das Land beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegt. Eine Revision hat das Gericht ausgeschlossen.

Bremerhaven galt lange als Hochburg der Offshore-Windenergie in Deutschland, doch die Konjunktur hat sich seit den ersten Planungen verändert. Siemens siedelte ein neues Offshore-Turbinenwerk nicht in Bremerhaven, sondern in Cuxhaven an. 2019 meldete der letzte verbliebene Hersteller Senvion Insolvenz an.

Die Hafengesellschaft bremenports, zuständig für das Projekt OTB, hatte zuletzt noch einmal darauf verwiesen, dass sich nach den Plänen der Bundesregierung die auf dem Meer erzeugte Strommenge in den kommenden 15 Jahren versechsfachen soll. Das könne ohne die dafür notwendige Infrastruktur an Land nicht funktionieren. Die Schwerlast-Plattform sollte im Süden Bremerhavens entstehen, im sogenannten Blexer Bogen.