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Die vor allem von Reedereien getragene internationale Schifffahrtsorganisation Bimco hat einen neuen Standardvertrag für das sensible Thema von Sicherheitsbegleitschiffen in Piraterie-Hotspots entwickelt.[ds_preview]

Anders als vor Somalia ist der Golf von Guinea bekanntlich eine Region, in der die Handelsschifffahrt nicht ohne weiteres auf private bewaffnete Sicherheitsteams oder Begleitschiffe zurückgreifen kann. Die Anrainerstaaten, vor allem Nigeria, erlauben solche Maßnahmen nur in wenigen Ausnahmefällen. Für Reedereien ist die Situation mitunter sehr schwierig, weil eine Vielzahl von rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekten zusammenkommen.

BIMCO House high res
Foto: Bimco

Die Bimco hat nun einen neuen Standardvertrag für Sicherheitsbegleitschiffe (SEV) entwickelt. Es sei »ein ausgewogener vertraglicher Rahmen für SEVs, die Handelsschiffe in stark gefährdeten Gebieten wie dem Golf von Guinea begleiten, in dem in letzter Zeit mit Beginn der Trockenzeit ein Anstieg der Piraterieaktivitäten zu verzeichnen ist«, teilte die Organisation mit, die 1.900 Mitglieder in 120 Ländern hat. Unter den Mitgliedern sind vor allem Reedereien, die zusammen rund 60% der Welttonnage betreuen.

Der neue Vertrag trägt den Namen »SEV-Guardcon«, er basiert auf dem bisherigen Guardcon-Vertrag für die Beschäftigung von Sicherheitspersonal an Bord von Schiffen.

»Schlüsselfragen für Reeder«

»Die Fähigkeiten des Begleitschiffs und die Frage, was geschehen soll, wenn das Schiff nicht wie vereinbart am Treffpunkt eintrifft, sind Schlüsselfragen für Reeder und Betreiber, die in gefährdeten Gebieten tätig sind. SEV-Guardcon befasst sich mit diesen und anderen Aspekten, die bei der Durchfahrt durch Gebiete wie den Golf von Guinea zu berücksichtigen sind«, sagt Dan Carr, Deputy General Counsel von Stolt-Nielsen, der die Arbeit des Projektteams leitete.

SEV-Guardcon wurde den Angaben zufolge speziell für grenzüberschreitende Fahrten entwickelt, bei denen ein SEV das Schiff des Eigners durch die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) oder die Hoheitsgewässer von mehr als einem Staat begleiten muss. Die Versicherungsbestimmungen seien »so weit wie möglich« an den ursprünglichen Guardcon-Wortlaut angelehnt worden. Es geht unter anderem um Haftpflicht- und Entschädigungsbestimmungen für Dienste eines unabhängig betriebenen SEV – im Gegensatz zu einem an Bord des Handelsschiffes befindlichen Sicherheitsteam.