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Die Förderung des innovativen Schiffbaus durch den Bund wird bis Ende Dezember 2023 verlängert. Ziel ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren zu unterstützen.[ds_preview]

Dabei geht es um Neubau, Umbau die Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb. Die Förderung ist zum Beispiel für neuartige LNG- oder Elektro-Antriebskonzepte für innovative Abgasreinigungsanlagen möglich. Auch von deutschen Werften gefertigte Offshore-Strukturen können in diesem Rahmen gefördert werden. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittelgroße Werften sollen durch höhere Fördersätze besonders gefördert werden.

Mit der Förderung soll künftig ein verstärkter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. »Im Fokus stehen dabei schiffbauliche Innovationen, die erheblich zur Emissionsminderung des Schiffes beitragen oder nachweisbare Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Klima- und Umweltbereich erzielen«, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi)

Das Programm greife die strategischen Ziele der »Maritimen Agenda 2025« der Bundesregierung auf und setze Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit der deutschen Werften, heißt es. Dies trage zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie bei und sichere so zukunftsfähige Arbeitsplätze, so das Ministerium. Zudem soll die Innovationsförderung zu einer Erhöhung der Wertschöpfung in zum Teil strukturschwachen Regionen beitragen.

Für das von den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kofinanzierte Programm, sind in der Finanzplanung des Bundes Fördermittel in Höhe von 70 Mio. € für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen. Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet.