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Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen in den bremischen Häfen fur »mit dem Grundgesetz unvereinbar« und nichtig erklärt – die Bremer Spediteure begrüßten das Urteil ausdrücklich.[ds_preview]

Zur Begründung des Urteils führte das Gericht jetzt aus, dass der Freien Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz fur den Erlass eines Umschlagverbots fehlt. Dem Bund stehe die ausschließlliche Gesetzgebungsbefugnis fur die friedliche Nutzung der Kernenergie zu. »Die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012 betrifft jedenfalls im Schwerpunkt die Materie der friedlichen Nutzung der Kernenergie, so dass das Land nicht zur Gesetzgebung berufen ist«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Vorlage des Bremer Verwaltungsgerichts.

Kritik an politisch motivierten Einschränkungen

Der Verein Bremer Spediteure begrüßte ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht das Umschlagverbot für Kernbrennstoffe in den bremischen Häfen aufgehoben hat. »Die Frage, ob die Atomkraft und ihre Abfälle dauerhaft beherrschbar sind, ist umstritten. Politisch motivierte Einschränkungen des Warenumschlags aber gefährden den Charakter des Universalhafens«, so das Statement. Mit der gleichen Logik könnten Umschlagverbote für viele andere ideologisch unliebsame Rohstoffe, Industrie- und Verbrauchsgüter gerechtfertigt werden. Die Zulässigkeit der Aus- und Einfuhr von Waren müsse dem Außenwirtschaftsrecht vorbehalten bleiben.

Bremen »besonders betroffen«

Ausgangspunkt fur die Gesetzesänderung war eine Entschließung der Bremischen
Bürgerschaft vom 11. November 2010. In dieser wurde der seinerzeit rot-grüne Senat unter anderem aufgefordert, alle rechtlichen und tatsachlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Transporte von Kernbrennstoffen durch die bremischen Hafen und andere Transportwege im Land zu verhindern. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Land Bremen von der »völlig falschen und unverantwortlichen Entscheidung der Bundesregierung, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern«, besonders betroffen sei, da Kernbrennstoffe und deren Abfallprodukte noch auf lange Sicht transportiert »und nach der Vorstellung der Bundesregierung auch über die bremischen Hafen verladen werden sollen«.

Die Kläger des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht – drei Unternehmen aus Hanau, Lingen und Essen – verfügen den Angaben zufolge jeweils über Transportgenehmigungen des Bundesamtes fur Strahlenschutz nach dem Atomgesetz, in denen die Transportroute über bremische Hafen jeweils ausdrücklich als Transportstrecke zugelassen ist. Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung war erfolglos geblieben.