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In der Debatte um das Schicksal der insolventen Schiffbaugruppe MV Werften kann das Land Mecklenburg-Vorpommern einen juristischen Erfolg verbuchen.[ds_preview]

Das Landgericht Schwerin hat heute über die Auszahlung eines 78 Mio. €-Darlehens an die Genting Hong Kong-Gruppe entschieden. Demnach muss das Land Mecklenburg-Vorpommern das Darlehen nicht auszahlen. »Wir fühlen uns mit dem Richterspruch bestätigt“, sagten Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Heiko Geue.

MV Werften
Foto: MV Werften

Die Politiker machten deutlich, dass die Landesregierung zu ihrer Entscheidung stünde: »Es ging nicht darum, sich einer Auszahlung des Darlehens generell zu verweigern. Eine mögliche Auszahlung des Darlehens war jedoch erst ab dem Jahr 2024 geplant. Eine Auszahlung zum jetzigen Zeitpunkt hätte vorausgesetzt, dass sowohl für Genting als auch für die MV Werften weiterhin eine positive Fortführungsperspektive gegeben ist. Das ist jedoch nicht der Fall.« Mit der Insolvenz der MV Werften sei auch die Fertigstellung der »Global One« derzeit nicht gesichert. »Es ist auch nicht ersichtlich, dass mit einer Auszahlung des Darlehens die Liquiditäts-Notlage der Genting Hong Kong-Unternehmensgruppe beseitigt würde«, so die Minister weiter.

Genting ist der Mutter-Konzern der MV Werften, die in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden mussten. Die Gruppe verlangt die sofortige Auszahlung eines Darlehens in Höhe von 78 Mio. € und beruft sich dabei auf einen Kreditvertrag aus dem Sommer 2021. Diesen Vertrag hatte das Land in der vergangenen Woche gekündigt.