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Das Cuxhavener Havariekommando hat zum Jahresanfang sein Unfallmanagement optimiert. Um Verletzte zu versorgen und Brände zu bekämpfen, werden [ds_preview]jetzt spezielle Einsatzkräfte entsendet.

Seit dem 1. Januar ist die neue Vereinbarung über die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung und die Verletztenversorgung auf See in Kraft. Neu ist die Entsendung der Einsatzkräfte in einer Maritime Incident Response Group (MIRG) als MIRG Firefighting, MIRG Medical Response und MIRG First Response.

Jede MIRG setzt sich zusammen aus fünf bis sechs speziell für den Einsatz auf See ausgebildeten und ausgerüsteten Feuerwehrleuten und Notärzten. Entlang der Nord- und Ostseeküste sind 18 MIRGs stationiert. Die ersten Einsatzkräfte rücken in einer komplexen Schadenslage oder komplexen Rettungssituation innerhalb von 30 Minuten zum Einsatzort aus.

Mit der neuen Generalvereinbarung reagiert das Havariekommando eigenen Angaben zufolge auf Herausforderungen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, wie die steigende Anzahl an Offshore-Windparks.


Auf diese und weitere neue Herausforderungen wie nicht zuletzt größere Schiffe hatte jüngst Robby Renner, der neue Leiter des Havariekommandos, exklusiv im HANSA-Podcast hingewiesen. Renner will die Behörde weiterentwickeln und aktuellen Anforderungen anpassen. Hören Sie hier die ganze Episode mit weiteren Hintergründen und Einschätzungen zur Zukunft des Havariekommandos:

Renner Havariekommando Podcast


Die sicherheitsrelevante Ausbildung der Einsatzkräfte ist nun noch enger getaktet. »Wir gewährleisten gemeinsam mit den beteiligten Feuerwehren eine hochqualifizierte Ausbildung der Einsatzkräfte. Mit der Ausrichtung auf den Helikoptertransport sichern wir eine schnellere und damit effektivere Hilfeleistung auf See«, erklärt Yvonne Blunk, Leiterin des Fachbereichs Brandbekämpfung und Verletztenversorgung im Havariekommando.

Die als Generalvereinbarung mit dem Bund und den fünf Küstenländern gezeichnete Vereinbarung gründet auf der Havariekommando-Vereinbarung vom 12. Dezember 2002. Sie gilt für die deutschen Bereiche der Nord- und Ostsee.