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»Potenzielles Kartellverhalten« in den globalen Lieferketten stehen im Fokus: Eine Gruppe von Staaten hat sich zusammengeschlossen, um Wettbewerbsverzerrungen zu ahnden.[ds_preview]

Der Blick dürfte vor allem auf die Geschäftspraktiken in der Containerlinienschifffahrt gerichtet sein, die in der jüngeren Vergangenheit bereits des Öfteren unter die Lupe genommen wurden, unter anderem von den USA, China und der EU. Nun hat sich eine neue Gruppe gegründet, sie umfasst Wettbewerbsbehörden aus Australien, Neuseeland, Kanada, Großbritannien und den USA.

Die neuseeländische Handelskommission hat jetzt die Bildung einer internationalen Arbeitsgruppe bekannt gegeben, die sich mit der Identifizierung von »potenziellem Kartellverhalten in globalen Lieferketten« befasst.

Die Vorsitzende der Kommission, Anna Rawlings, erklärte, man wolle Informationen austauschen und bestehende internationale Kooperationsinstrumente nutzen, um bei der Aufdeckung und Untersuchung von potenziellem Kartellverhalten aufgrund von Störungen in globalen Lieferketten zu helfen. Weitere Einzelheiten wurden zunächst nicht bekannt gemacht.

»Keine Toleranz gegenüber skrupellosen Unternehmen«

»Wir sind uns bewusst, dass kartellbedingte Probleme in der Lieferkette die Volkswirtschaften weltweit vor große Herausforderungen gestellt haben«, sagte Rawlings. Man habe nach wie vor »keine Toleranz gegenüber skrupellosen Unternehmen«, die die Corona-Pandemie »als Gelegenheit für Kartellverhalten nutzen«, wie nicht notwendige Absprachen zwischen Wettbewerbern oder wettbewerbswidriges Verhalten. Die internationale Arbeitsgruppe will die Bemühungen zur Abschreckung und Ahndung von Kartellverhalten verstärken. Im Blick sind dabei unter anderem Preis-Festsetzungen.

Die Neuseeländerin wurde deutlich: »Seit April 2021 können Personen, die an Kartellen beteiligt sind, nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren bestraft werden, so dass es wichtiger denn je ist, dass Unternehmen, ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter wissen, wie sie sich auf der richtigen Seite des Gesetzes bewegen.« Unternehmen oder Einzelpersonen, die Kartellverhalten melden möchten, sollten sich so bald wie möglich an die Kommission wenden. Sie könne dem ersten Mitglied eines Kartells, das sich an sie wendet, eine Kronzeugenregelung gewähren.