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Die Einführung des Emissionshandels für die Schifffahrt im europäischen Fahrtgebiet rückt näher. Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat klare Empfehlungen gegeben.[ds_preview]

Die Abgeordneten in Brüssel folgen grundsätzlich dem Vorschlag der EU-Kommission, haben aber für einige Anpassungen votiert. Die Reform des Emissionshandelssystems und die Einbeziehung der Schifffahrt war bereits im vergangenen Juli als Teil des »Fit for 55«-Programms präsentiert worden. Ziel ist es, die Treibhausgas-Emissionen drastisch zu reduzieren.

Ab 2024 müssen für alle Schiffe >5.000 GT CO2-Zertifkate zur Kompensation der Schadstoff-Ausstoßes gekauft werden, die aber auch gehandelt werden können. Dies gilt künftig für alle Reisen mit Ausgangs- oder Zielhafen innerhalb der EU. Ab 2027 soll die EU auch außereuropäische Routen vollständig dem EU-Emissionshandel unterwerfen, fordert der Umweltausschuss. Neu ist zudem die Regelung, dass gemäß dem Verursacherprinzip über Vertragsklauseln der Charterer und nicht der Eigner zahlen muss.

Ausgenommen werden hingegen, entgegen den ursprünglichen Plänen, die Bunker-Lieferanten. Die zunächst vorgesehene Übergangsphase von 2023 bis 2026 entfällt. Das Abgabensystem soll dazu führen, dass die Emissionen bis 2030 um 67% sinken. Vorgabe der EU sind mindestens 55% bis 2030, bis 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden.

Künftig sollen 75% der Einnahmen aus dieser Abgabe in einen Innovationsfonds (Ocean Fund) fließen, um Investitionen des Sektors in die Energiewende zu fördern. Die Linienreeder vermissen eine »Lebenszyklusanalyse«, die auch die Rolle von Kraftstoffen wie etwa Flüssigerdgas (LNG) anerkennt. Der World Shipping Council (WSC) lehnt es auch ab, dass der EU-Emissionshandel auf außereuropäische Seerouten anzuwenden und befürchtet internationalen Handelsstreitigkeiten und Hürden für ein Klimaschutzsystem durch die internationale Seefahrtsorganisation IMO.