Havila-Capella
© Havila Kystruten
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Weil mit dem sanktionierten russischen Finanzier bisher keine Einigung zustande kam, ergreift die Reederei Havila Kystruten nun rechtliche Schritte, um ihr neues Küstenkreuzfahrtschiff »Havila Capella« übernehmen zu können.[ds_preview]

Seit dem 12. April liegt die »Havila Capella« am Kai in Bergen, nachdem die Versicherer die Schiffsversicherung wegen Sanktionen gegen den russischen Finanzierer GTLK gekündigt hatten. Am 8. April wurde GTLK als Folge des Krieges Russlands gegen die Ukraine von der EU auf die EU-Liste der sanktionierten Unternehmen gesetzt.

GTLK Asia ist nach der 2019 gewählten Finanzierungslösung im Rahmen einer »Sale-and-lease-back«-Finanzierung der formelle Eigentümer des Schiffes, das Havila Kystruten mietet. Laut Vertrag besteht eine Kaufverpflichtung für das Schiff nach zehn Jahren, gleichzeitig hat die Reederei das Recht, es während der Vertragslaufzeit zurückzukaufen.

Am 26. April hatte die Reederei vom Außenministerium die Genehmigung, das Schiff für sechs Monate zu betreiben. Während der Verlängerung der Ausnahmeregelung hat sich das Außenministerium zu der für die Schiffsversicherung geltenden Ausnahmeregelung nicht geäußert. Diese musste vom Versicherer eigens beantragt werden und wurde am 9. Mai abgelehnt.

Während dieser Zeit hatte Havila Kystruten an kurzfristigen Lösungen gearbeitet, um das Schiff wieder in Betrieb zu nehmen, und gleichzeitig an Lösungen für einen Eigentümerwechsel des Schiffes. Diese Woche reichte Havila Kystruten beim High Court of Justice, Business and Property Courts of England and Wales, Commercial Court (QBD) in London den Fall ein, um einen Eigentümerwechsel des Schiffes zu erzwingen.

»Keine große Bereitschaft für einvernehmliche Lösung«

Man habe seitens des Finanzierungspartners keine große Bereitschaft gefunden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, so Bent Martini, CEO von Havila Kystruten. »Daher entscheiden wir uns jetzt, rechtliche Schritte einzuleiten, um einen Eigentümerwechsel zu fordern.«

»Es ist uns wichtig, Eigentümer der ›Havila Capella‹ zu werden. Wir haben versucht, mit GTLK Asia eine Lösung zu finden, aber die einzige Lösung, die sie vorgeschlagen haben, ist die Zahlung des fälligen Betrags. Es wäre illegal, wenn wir den fälligen Betrag an ein sanktioniertes Unternehmen zahlen würden. Wir wollen die Schuld ausgleichen, indem wir den Betrag, den wir GLTK Asia schulden, auf ein gesperrtes Konto einzahlen. Der Betrag wird an GTLK Asia gezahlt, wenn die Sanktionen aufgehoben werden«, sagt Martini.

Auch auf politischer Ebene versucht die Reederei, eine Lösung für den Betrieb des Schiffes auf der Route entlang der norwegischen Küste zu finden – wozu das Unternehmen gemäß dem Vertrag mit dem Verkehrsministerium verpflichtet ist. Trotz ständigem Dialog mit mehreren Ministerien in Norwegen sei noch keine politische Lösung gefunden worden, heißt es.

Refinanzierung der gesamten Flotte

Parallel arbeitet das Unternehmen nach eigenen Angaben an der Refinanzierung der gesamten Flotte. »Die Tilgung unserer Verbindlichkeiten gegenüber GTLK hängt davon ab, ob wir mit der laufenden Refinanzierung unserer Schiffe erfolgreich sind, sowohl der von der Werft gelieferten als auch der im Bau befindlichen Schiffe, erklärt das Unternehmen.

Die eingeleiteten rechtlichen Schritte umfassen Anforderungen zur Wahrung der Interessen des Unternehmens an Schiffen, die in der Tersan-Werft gebaut werden. Laut einer Entscheidung vom 16. Juni nach englischem Recht erhalten, die besagt, dass ohne die Genehmigung von Havila Kystruten keine Aktivitäten oder Transaktionen im Zusammenhang mit den beiden im Bau befindlichen Schiffen durchgeführt werden können. Eine Klarstellung des englischen Rechts bezüglich der »Havila Capella« wird in angemessener Zeit erwartet.

Am 16. Juni wurde beim Bezirksgericht Hordaland ein Antrag auf vorübergehende Festsetzung und Nutzungsrecht der »Havila Capella« gestellt. Dieser ermöglicht es, das Schiff im Namen von »Havila Kystruten« zu versichern, bis die Reederei sie als Eigentum übernehmen kann.