Emissionen, Klima, Schiffsemissionen Emissionshandel Symbolbild
Zur Verringerung der Emissionen gibt es verschiedene Optionen ... © Selzer
Print Friendly, PDF & Email

Die Umweltminister des Europäischen Rates haben für die Einbeziehung der Schifffahrt in das Emissionshandelssystems ETS gestimmt, die Vorgaben jedoch entschärft.[ds_preview]

Die Forderungen des EU-Parlaments waren über das hinausgegangen, was die Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten jetzt beschlossen haben. Demnach wird der Handel mit CO2-Zertifikaten schrittweise bis 2026 eingeführt und gilt erst ab 2027 ohne Einschränkungen. Die Abgeordneten hatten sich gegen eine Übergangsphase ausgesprochen. Erfasst werden Schiffe mit mehr als 5.000 BRZ, das Parlament wollte bereits Schiffe ab 400 BRZ einbeziehen.

Schiffe müssen ab 2024 für ihre Reisen innerhalb der EU CO2-Zertifikate abgegeben, Strecken zu Häfen außerhalb der europäischen Gemeinschaft werden mit 50% angerechnet. Ab 2027 soll dann für alle Routen mit Ziel- oder Ausgangshafen in der EU der volle Satz gelten. Die Minister haben allerdings auch für Ausnahmen gestimmt.

Mitgliedsstaaten mit einer besonders starken Schifffahrt, wie etwa Griechenland, erhalten mehr Zertifikate. Auch geografische Besonderheiten, wie die Versorgung von Gebieten in EU-Randlage oder Fahrten, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, sollen von den Regeln ausgenommen bleiben.

Die Einführung des ETS in der Schifffahrt ist Teil des Pakets »Fit for 55« der EU, mit dem die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden sollen. Parlament, Rat und Kommission müssen nun noch eine endgültige Vereinbarung erarbeiten, das soll im sogenannten Trialog-Verfahren geschehen.