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Wie die Wasserschutzpolizeiinspektion Niedersachsen mitteilt, müssen der Kapitän sowie der Leitende Ingenieur eines Bulkers eine Sicherheitsleistung von jeweils mehr als 50.000 € zahlen.[ds_preview]

Am 25.05.2022 wurde das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) sowie auch die Wasserschutzpolizei Brake darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein auf der »Neuen Weser Reede«, nördlich der Insel Wangerooge, unter der Flagge der Marschall Inseln fahrender Bulkcarrier liege, bei dem der vorgeschriebene schwefelarme Kraftstoff zur Neige gehe. Die Reiseplanung des mit Kohle beladenen Schiffes für die Reise vom russischen Hafen Ust-Luga nach Nordenham sah nicht vor, zehn Tage auf Reede zu liegen.

In der als Emissionskontrollgebiete deklarierten Nord- und Ostsee sowie auf den angrenzenden Schifffahrtswegen dürfen Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt unter 0,1% genutzt werden. Das BSH erstelle keine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des höherschwefeligen Schweröls. Dies hätte nur in einer konkreten Seenotsituation genutzt werden dürfen. Das Schiff schaltete dennoch auf das Schweröl um und fuhr am 31.05.2022 zum Zielhafen Nordenham.

Nachdem das Schiff festgemacht war, ließen die eingesetzten Beamten der Wasserschutzpolizei Brake sofort Kraftstoffproben von der Hauptmaschine, dem Generator und dem Boiler des Schiffes nehmen, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Eine vor Ort mit Unterstützung des Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven durchgeführte Analyse des Kraftstoffes auf den Schwefelgehalt ergab, dass das hochschwefelige Schweröl tatsächlich bis zum Festmachen im Hafen in der Maschine genutzt wurde.

Der Leiter der Maschinenanlage und der Kapitän räumten dies vor Ort ein. Als Grund gaben sie an, dass sie vermeiden wollten, dass auf der Revierfahrt zum Hafen Nordenham der Kraftstoff zur Neige gehe und sie dann auf Schweröl hätten umschalten müssen. Das Schiff hätte auf anderem Wege Kraftstoff ordern müssen, auch das Anlaufen eines anderen Hafens zur Bebunkerung mit vorgeschriebenen Kraftstoff hätte eine Option darstellen können, wurde aber nicht in Erwägung gezogen.

Die vorgesehenen Bußgelder fallen hoch aus. Der Leitenden Ingenieur und der Kapitän müssen nun Sicherheitsleistungen von je 52.263,50 € hinterlegen.