MSC Containerschiff am Terminal von Hutchison Ports - Felixstowe
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Anfang 2024 läuft die derzeitige kartellrechtliche Freistellung bestimmter Seeschifffahrtskonsortien durch die EU-Kommission aus. Im Vorfeld einer möglichen Verlängerung wird nun die Branche befragt, wie die Regelung bisher funktioniert.[ds_preview]

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht und um Rückmeldungen zum Funktionieren des EU-Rechtsrahmens gebeten, mit dem Seeschifffahrtskonsortien von den EU-Kartellvorschriften (Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien) freigestellt werden.

Zudem hat die Kommission an Seeverkehrsunternehmen, Verlader und Spediteure sowie Hafen- und Terminalbetreiber gezielte Fragebögen gerichtet, mit denen festgestellt werden soll, wie sich Konsortien zwischen Seeschifffahrtsunternehmen und die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien seit 2020 auf die Tätigkeiten der Interessenträger ausgewirkt haben. Die Interessengruppen haben nun Zeit bis zum 3. Oktober 2022, um ihre Beiträge einzureichen.

Gruppenfreistellung läuft 2024 aus

Nach den kartellrechtlichen Vorschriften der EU sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, mit denen der Wettbewerb beschränkt wird, generell verboten. Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien erlaubt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen, dass Seeschifffahrtsunternehmen mit einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 % Kooperationsvereinbarungen schließen, um gemeinsame Gütertransportdienste zu erbringen.

Die Gruppenfreistellungsverordnung läuft am 25. April 2024 aus. Die Bewertung soll der EU-Kommission bei ihrer Entscheidung helfen, ob die Gruppenfreistellungsverordnung auslaufen oder – mit oder ohne Änderungen – erneut verlängert werden sollte. Die Ergebnisse sollen im letzten Quartal 2022 veröffentlicht werden. Die Geltungsdauer der Gruppenfreistellungsverordnung von 2009 war in den Jahren 2014 und 2020 bereits verlängert worden. Verladerverbände und Hafenbetreiber fondern schon länger vehement eine Abschaffung der Regelung.

Austausch mit anderen Wettbewerbsbehörden

Die Aufforderung zur Stellungnahme und die gezielten Fragebögen sind Teil der Bewertung der Gruppenfreistellungsverordnung. Die der Kommission zugehenden Rückmeldungen werden die Daten ergänzen, die die Kommission im Rahmen ihrer sektoralen Überwachungstätigkeiten zusammengetragen hat. In den vergangenen beiden Jahren hat die Kommission mit Marktteilnehmern wie Verladern, Spediteuren und Seeverkehrsunternehmen sowie mit Wettbewerbs- und Aufsichtsbehörden in Europa, den USA und anderen Ländern einen regelmäßigen Austausch über die Herausforderungen geführt, mit denen die Seeschifffahrt konfrontiert ist.

Im Dezember 2021 leitete die Kommission im Rahmen ihrer sektoralen Überwachungsmaßnahmen auch eine Bestandsaufnahme ein und richtete Fragebögen an auf Routen in die und aus der EU tätige Seeverkehrsunternehmen, um Marktinformationen zu sammeln, insbesondere über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Seeverkehrsunternehmen und auf die maritime Lieferkette.