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In der Debatte um das Sediment-Management auf der Elbe hat sich nun auch die niedersächsische Wirtschaft gemeldet und die Bundespolitik in die Pflicht genommen.[ds_preview]

In der Diskussion über den Umgang mit den verstärkten Sedimenteinträgen in der Elbe und der Entscheidung der Wasserstraßenverwaltung, die Seeschiffstiefgänge auf der Elbe für mindestens ein Jahr einzuschränken, fordert die IHK Niedersachsen ein nationales Sedimentmanagement durch den Bund – »in enger Zusammenarbeit mit Niedersachsen und den weiteren norddeutschen Bundesländern«, heißt es in einer aktuellen Mitteilung.

»Der Sedimentanfall in den Flüssen, den Hafenzufahrten und in den Häfen ist nicht das Problem eines einzelnen Hafens, sondern betrifft viele deutsche Hafenreviere an Nord- und Ostsee. Für Niedersachsen sind dies die Elbe sowie das Ems-, Jade- und Weserrevier«, sagte Felix Jahn, IHKN-Sprecher für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Dabei seien leistungsfähige, seewärtige Zufahrten essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes (GDWS) hatte Anfang des Monats wegen der großen Schlickmengen entschieden, die schiffbare Wassertiefe der Elbe vom 1. Dezember an zunächst bis zum 30. November 2023 um 1 m einzuschränken. Damit gibt es für große Schiffe auf dem Weg nach Hamburg buchstäblich »weniger Wasser unter dem Kiel.« Nach der jüngsten Fahrrinnenanpassung sollten Großschiffe den Hamburger Hafen mit einem tideunabhängigen Tiefgang von bis zu 13,50 m und mit bis zu 14,50 m auf der Flutwelle erreichen können.

Über 50 Mio. t jährlich beträgt den Angaben zufolge der Seegüterumschlag allein in den neun niedersächsischen Seehäfen. Die Landesregierung in Hannover hatte sich zuletzt für einen Drei-Länder-Gipfel ausgesprochen.

Die Erreichbarkeit der Seehäfen sei für die niedersächsische im- und exportorientierte Volkswirtschaft von nationaler Bedeutung. »Die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit im Schiffsverkehr auf den Bundeswasserstraßen ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes«, betonte Jahn.

Das bedeute, Berlin müsse die Bundeswasserstraßen in einem ordnungsgemäßen Zustand halten und die erforderlichen Tiefen und Breiten der planfestgestellten Fahrrinne sicherstellen.

Bei den Hafenzufahrten und den Hafenanlagen liegt die Verantwortung seiner Ansicht nach bei den jeweiligen Ländern. Bund und Länder hätten hier Verantwortung gegenüber der Wirtschaft übernommen, die Verlässlichkeit bei der Nutzung der Verkehrsinfrastruktur brauche. Stattdessen die Erreichbarkeit der Häfen zu beschränken, sei ein fatales Signal und werde langfristig dazu führen, dass Ladung an europäische Wettbewerber abwandere. Der Wirtschaftsstandort Niedersachsen und damit auch der Wirtschaftsstandort Deutschland gesamt werde dadurch geschwächt.