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Es gab »erhebliche Mängel« bei der Ladungssicherung und weitere Versäumnisse: Die Polizei hat einen MPP-Frachter am Nord-Ostseekanal die Weiterfahrt verweigert.[ds_preview]

Am Dienstag kontrollierten Beamte der Wasserschutzpolizei ein Stückgutschiff in der Schleuse Brunsbüttel. An Bord des Schiffes wurden erhebliche Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt, wie jetzt bekannt gegeben wurde. Diese war den Angaben zufolge nicht entsprechend des Ladungshandbuches durchgeführt worden und war »augenscheinlich unzureichend.« Um welches Schiff es sich handelt, wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Nach einem sogenannte »Sachverhaltsvortrag« wurde durch die BG-Verkehr ein Weiterfahrverbot ausgesprochen. Das Schiff wurde mit Schlepperassistenz rückwärts aus der Schleuse verbracht und liegt vorerst an den Marinedalben in Brunsbüttel.

Verpallungen aus Holz – auch über den Gangborden des Schiffes – waren unter der Last der Ladung bereits gebrochen, die Sicherung mittels Stahldrähten »nur mangelhaft und unfachmännisch ausgeführt«. Die Festmacherleinen des Schiffes waren zudem  ausnahmslos an Deck – zum Teil lose herumliegend – gelagert und waren zu großen Teilen eingefroren. Viele Leinen befanden sich laut der Polizei in einem äußerlich schlechten Zustand.

Außerdem wurde festgestellt, dass an Bord des Schiffes nicht unerhebliche Mengen von verschiedenen Abfällen an diversen Orten gelagert waren. Die aufgefundenen Abfälle umfassten Stahlschrott, ganze Treppen und Türen, aber auch Dämmstoffe. Sie stammten offenbar aus einem vorherigen Umbau des Schiffes in einer Werft in den Niederlanden. »Wieso die Abfälle hierbei nicht entsorgt wurden, konnte nicht erklärt werden. Die Abfälle waren so gelagert, dass Rettungswege sowie Rettungsmittel blockiert waren«, heißt es seitens der Polizei.

Die aufgefundenen Abfälle waren nicht gegen Verrutschen gesichert. Es ergab sich außerdem der Verdacht der unerlaubten Verbringung von Abfällen aus dem beziehungsweise durch das Gebiet der Europäischen Union. Hierüber wurde die Bundeszollverwaltung, in diesem Fall das Zollamt Brunsbüttel, informiert, die entsprechende Ermittlungen durchführen wird.

Weiterhin gab es Mängel der Schiffssicherheit bei der Lagerung des Rescue-Bootes, die Brandschutzkleidung war nicht zugänglich.