© Ries van Wendel de Joode/HBR
Print Friendly, PDF & Email

Wegen »regelmäßiger Mengenprobleme« bei Bunkerlieferungen schreiben die Häfen Antwerpen, Zeebrugge und Rotterdam nun den Einsatz von Durchflussmessegräten auf Bunkerschiffen vor.[ds_preview]

Die Hafenbetriebe  von Antwerpen-Zeebrugge und Rotterdam reagieren damit auf unabhängige Studien sowohl in Antwerpen als auch in Zeebrugge und Rotterdam, aus denen hervorging, dass auf dem Bunkermarkt regelmäßig Mengenprobleme auftreten. Mit dieser Maßnahme wollen die Hafenbetriebe den Amsterdam-Rotterdam-Antwerpen(ARA)-Bunkermarkt transparenter, effizienter und zuverlässiger machen, heißt es.

Die zur Messung eingesetzten Mass Flow Meter (MFM) erfassen die gelieferte Kraftstoffmenge direkt, anstatt sie anhand von Tankfüllstandsmessungen, der derzeit standardmäßig verwendeten Methode, an Bord eines Bunkerschiffs zu berechnen.

In der ersten Hälfte des Jahres 2023 wollen die Hafenbetriebe zunächst geeignete Bunkermesssysteme ermitteln. Zudem werden sie das Datum festlegen, ab dem ein Bunkermesssystem an Bord von Bunkerschiffen für den Bunkervorgang in Antwerpen, Zeebrugge und Rotterdam verpflichtend wird.

»Die Hafenbetriebe sind sich der Tatsache bewusst, dass diese Maßnahme großen Einfluss auf den Bunkermarkt haben wird. Daher werden sie eine zwar anspruchsvolle, aber realistische Zeitspanne für die Umsetzung festlegen. Die verschiedenen Unternehmen in der Bunkerkette erhalten ausreichend Zeit, sich auf diese Maßnahme einzustellen. Die Verpflichtung wird in die Lizenz für Bunkertransporteure aufgenommen«, heißt es.

Derzeit sind 40 von 170 Bunkerschiffen in Rotterdam, Antwerpen und Zeebrugge mit einem Bunkermesssystem ausgestattet. Man verspricht sich von der Einführung der Bunkermesssysteme auch einen großen Effizienzgewinn. Die Daten von Transaktionen können dadurch digital ausgelesen und sofort in den Rechnungen verarbeitet werden.

Vor ein paar Jahren hatte die Einführung obligatorischer MFM-Systeme schon am Bunker-Hub Singapur für Aufsehen gesorgt. Dort war die Nutzung der Messgeräte ab 2017 verpflichtend geworden, nachdem zuvor Unregelmäßigkeiten aufgetreten und auch Betrugsfälle entdeckt worden waren. Mehrere Bunkerlieferanten hatten damals ihre Lizenzen verloren. Schießlich wurde die Regelung auch auf Destillate ausgeweitet.