Es geht um die Preisgabe von Lizenzen: Der börsengelistete französische LNG-Konzern GTT hat im Streit mit Südkoreas Werften einen nächsten Teilerfolg errungen. Vom Tisch ist der Streit aber noch nicht.[ds_preview]
Der Oberste Gerichtshof des Landes hat entschieden, dass der Vollzug eines Urteils des höchsten Gerichts in der Hauptstadt Seoul vorerst ausgesetzt wird. Damit geht der bereits mehr als zwei Jahre währende Rechtsstreit in die nächste Runde. »Die Werften können GTT nicht auffordern, die Technologielizenz und die technische Unterstützung zu trennen, bis eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Korea ergangen ist«, teilte GTT jetzt mit.
Zuletzt hatte der Konzern am 22. Dezember 2022 Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts in Seoul eingelegt – begleitet von einem Antrag auf Aussetzung der Entscheidung.
Zur Einordnung: Im Dezember 2020 hatte die staatliche koreanische Wettbewerbsbehörde KFTC die Franzosen angewiesen, den koreanischen Werften auf deren Antrag hin zu gestatten, alle oder einen Teil der derzeit in der Technologielizenz enthaltenen technischen Unterstützungsdienste zu erbringen. Damit verbunden war eine »Verwaltungsstrafe« in Höhe von 9,5 Mio. €.
GTT legte kurz darauf Berufung vor dem Obersten Gerichtshof von Seoul ein und beantragte die Aussetzung der Wirkung der KFTC-Entscheidung. Bislang zahlten Südkoreas führende Werften an GTT eine Lizenzgebühr für die Verwendung ihres Membran-Systems auf LNG-Tanker-Neubauten. GTT betonte immer wieder, dass die Lizenz für die Technologie und die technische Unterstützung »ein untrennbares Angebot« darstellen und dass jede Trennung für die gesamte LNG-Tankerindustrie nachteilig sein könnte.
Im Januar 2021 entschieden die Richter dem Antrag entsprechend, die Entscheidung wurde ausgesetzt. Nur wenige Tage später legte nun die KFTC gegen diese Aussetzung Berufung vor dem Obersten Gerichtshof von Korea ein. Dies entschied im Mai 2021, die Berufung der KFTC zurückzuweisen. Nun folgte eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Seoul in der Sache selbst.
Demnach gab das Gericht in Seoul dem Einspruch von GTT teilweise statt und hob die von GTT Anfang 2021 gezahlte Geldbuße auf. In der gleichen Entscheidung wurde allerdings auch »die Verpflichtung des Unternehmens« bestätigt, die Technologielizenzvereinbarung von der technischen Unterstützung zu trennen, falls die koreanischen Werften dies verlangen.